(ots) - Die Organisatoren des Hamburger G20-Protestcamps
haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot des
Zeltlagers angekündigt. »Wir nutzen alle legalen Mittel, um das Camp
zu ermöglichen. Wir bereiten die Klage in Karlsruhe nun vor«, sagte
Branco Geiger, Mitglied der Vorbereitungsgruppe für das
"Antikapitalistische Camp", am Freitag der in Berlin erscheinenden
Tageszeitung "neues deutschland" (Online-Ausgabe).
Am Freitagmittag hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht die
Errichtung des Camps im Hamburger Stadtpark in der zweiten Instanz
verboten, nachdem es vom Verwaltungsgericht erlaubt worden war.
Geiger kritisierte das Urteil scharf. »Das Verwaltungsgericht machte
in seinem Urteil zuvor deutlich, dass es ein Kooperationsgespräch
zwischen der Innenbehörde und uns geben müsse, damit die Frage
geklärt werden könne, ob es sich bei unserem Camp um eine politische
Versammlung handelt«, so der Aktivist. »Wir warten bis heute darauf,
dass sich die Innenbehörde für dieses Gespräch bei uns meldet.«
Das Oberverwaltungsgericht habe die Frage nach dem
Versammlungscharakter nun über die Zählung der Toiletten und den
Vergleich der für Workshops und Schlafzelte genutzten Quadratmeter
gelöst. Es könne aber nicht darum gehen, was wie viel Fläche in
Anspruch nehme - die Schlafzelte seien notwendig, um die
Dauerkundgebung überhaupt stattfinden zu lassen. »Es gibt einen
deutlichen politischen Willen, das Camp nicht stattfinden zu lassen«,
so Geiger. Man spüre, "dass vom Senat über die Polizei bis zur
Versammlungsbehörde" alle den Protest gegen die G20 verhindern
wollten.
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