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Schleswig-Holstein wird Glücksspielstaatsvertrag kündigen - Chance für umfassende Reform der deutschen Glücksspielregulierung / Deutscher Lottoverband fordert Änderungen auch im Lotteriebereich

ID: 1503908

(ots) - Nach dem positiven Ergebnis des Mitgliedervotums
der Grünen steht fest: Die neue schleswig-holsteinische
Regierungskoalition wird den 2. Glücksspieländerungsstaatsvertrag
(GlüÄndStV) nicht ratifizieren und den bestehenden 1. GlüÄndStV
kündigen. Das haben CDU, FDP und Die Grünen in ihrem
Koalitionsvertrag festgeschrieben. Darin heißt es:
"Schleswig-Holstein wird ... mit anderen Ländern nach einer
tragfähigen, europarechtskonformen Lösung für den gesamten Bereich
... suchen, die sich an den Regelungen des bis 2013 gültigen
Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein orientiert."

Der Deutsche Lottoverband (DLV) begrüßt diese Absicht und fordert
in dem Zusammenhang erneut, im Zuge einer umfassenden Reform der
Glücksspielregulierung - wie im Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins
- auch die völlig überzogenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen im
Lotteriebereich aufzuheben. "Nur so können die von der Europäischen
Kommission wiederholt geäußerten unionsrechtlichen Bedenken
hinsichtlich der Überregulierung des Lotteriesektors ausgeräumt
werden", so DLV-Präsident Norman Faber. "Hiermit können auch die
Lotterieumsätze gesichert und wieder gesteigert werden." Seit 2008
sind den Landeshaushalten und Destinatären durch den Rückgang der
Lotterieumsätze - im Gegensatz zum Wachstum europäischer Lotterien -
rund 10 bis 15 Milliarden Euro an Steuern und Zweckerträgen
entgangen, die u. a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt
und Kultur hätten eingesetzt werden können. "Kurzzeitig konnten die
Lottogesellschaften die Talfahrt durch eine saftige Preiserhöhung und
die Einführung des EuroJackpot abbremsen", so Faber. "Dieser Effekt
ist jetzt verpufft; die Lotto-Umsätze sind im laufenden Jahr erneut
rückläufig. Und das trotz hoher Jackpots und der Verdopplung der
Werbeausgaben seit 2012."





Den Grund für die sinkende Lust Lotto zu spielen sieht Faber
insbesondere in der Konkurrenz zu anderen Glücksspielen, die trotz
ihres Gefährdungspotenzials mit offensiver Werbung und attraktiven
Produkten immer mehr Kunden vom Lotto wegziehen: "Dem deutschen Lotto
fehlen innovative neue Produkte und zeitgemäße Werbe- und
Vertriebsregelungen, die den Bedürfnissen einer digitalen
Gesellschaft gerecht wird, um im Wettbewerb bestehen zu können."

Faber fordert die Bundesländer auf, sich jetzt an einen Tisch zu
setzen, um eine umfassende Regulierung aller Glücksspielbereiche auf
den Weg zu bringen. "Ansonsten drohen massive Verluste für das
deutsche Lotto und die ungebremste Ausweitung des Rechtschaos,
möglicherweise sogar das Ende des Lotterieveranstaltungsmonopols."

Hintergrund

Die Ministerpräsidenten hatten sich im Frühjahr auf minimale
Änderungen der aktuellen Glücksspielstaatsvertrages geeinigt, um ein
Vertragsverletzungsverfahrung aus Brüssel abzuwehren. Die Änderungen
liegen derzeit den Länderparlamenten zu Ratifizierung vor. Sind bis
zum 1. Januar 2018 nicht alle 16 Urkunden hinterlegt, bleibt es bis
zum 30. Juni 2021 bei den derzeitigen Regelungen. Die Folge wäre
zwangläufig ein europäisches Vertragsverletzungsverfahren, das
Deutschland teuer zu stehen kommen würde. Der von den Bundesländern
in 2012 verabschiedete Staatsvertrag wurde immer wieder als
verfassungs- und europarechtswidrig kritisiert und sogar von
Gerichten in zentralen Punkten für unanwendbar erklärt. Denn bislang
werden die Glücksspielformen unterschiedlich restriktiv reguliert.
Während das traditionelle Lotto staatlich monopolisiert ist und der
unabhängige Vertrieb massiven Beschränkungen unterliegt, werden
andere Glücksspielformen vergleichsweise großzügig gehandhabt. Der
Gesetzgeber kann eine europarechtskonforme Glücksspielregulierung in
Deutschland jedoch nur erreichen, wenn er das Gebot der Kohärenz in
einer zukünftigen Regulierung manifestiert.



Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel. 040 89003969
info(at)deutscherlottoverband.de

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Datum: 26.06.2017 - 14:25 Uhr
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