(ots) - Die Volkswagen AG bemüht sich, die Niederlagen im
Diesel-Skandal vor den Landgerichten Arnsberg und Bayreuth als
Einzelfälle und Ausnahmen zu deklarieren. Und damit fährt der Konzern
aus Unternehmenssicht nicht falsch: Der Autobauer kann auf den ersten
Blick kein Interesse daran haben, Verfahren zu verlieren. Denn das
kostet. Im Einzelfall vielleicht nicht viel, aber in der Summe der
noch anhängigen Verfahren kann das durchaus teuer werden. Auch für
einen börsennotiertes Großunternehmen. Deshalb sollen verloren
gegangene Verfahren bloß nicht als Vorlage für andere Klagefälle
dienen. Und der Gang in die zweite Instanz wird auch nur bei
ausreichender Erfolgsaussicht angetreten; andernfalls gibt es
Vergleichsangebote. So hat die VW AG ihren Kurs abgesteckt. Es ist
ein Schlingerkurs, der um den Mittelweg zwischen Entgegenkommen und
Ablehnung mäandert. Aus Kundensicht mag das durchaus ganz anders
aussehen: Von ihnen fühlen sich viele durch die manipulierte Software
hintergangen, auch wenn die Fahrzeuge technisch sicher und
fahrtüchtig sind. Und deshalb sind Urteile, wie das aus Arnsberg, so
wichtig: VW lenkt ein bisschen ein und ab - die Richter aber zeigen
auf, wo es langgeht.
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