(ots) - Seit dem Anschlag eines islamistischen Attentäters
auf einen Berliner Weihnachtsmarkt hat sich die Vorgehensweise der
Ermittlungsbehörden offenbar stark verändert. Er beobachte eine
extreme Zunahme von Anfragen von Betroffenen, berichtet der
Strafrechtsanwalt Ali Aydin, Fachanwalt in Strafschutzverfahren, in
einem Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues
deutschland" (Dienstagausgabe). Aydin spricht darin von einer
"bedenklichen Ãœberreaktion staatlicher Institutionen", leichtfertig
würden Existenzen vernichtet. So seien Mandanten von Vertretern der
Ermittlungsbehörden sogar an der Arbeitsstelle aufgesucht worden. In
einem konkreten Fall wurde auf den Arbeitgeber Druck ausgeübt und er
wurde gefragt, ob er »wirklich so jemanden beschäftigen wolle«. Kurze
Zeit später wurde dem Mandanten gekündigt, berichtet Aydin im
Interview. Es handele sich dabei immerhin um "unschuldige Personen,
die nicht förmlich vorgeladen werden, weil es für ein offizielles
Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung nicht reicht", so
der Anwalt. Personen würden stundenlang am Flughafen festgehalten.
Strafen würden selten zur Bewährung ausgesetzt, obwohl alle
Voraussetzungen vorlägen. "Verurteilte werden selten vorzeitig
entlassen, aufgrund der Sorge, dass etwas passieren könnte." Doch
Sorge sei kein juristischer Maßstab, so Aydin.
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