(ots) - Nach Problemen in Niedersachsen und dem Saarland
muss die AfD nun auf ihren Landesverband Rheinland-Pfalz schauen -
dort hat ein Parteimitglied die Kandidatenliste für die
Bundestagswahl angefochten. Das berichtet das Magazin stern in seiner
neuen, in dieser Woche bereits am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Für
die Partei kommt die Anfechtung zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Eine
Neuwahl der Liste, wie sie etwa kürzlich im Landesverband Saar
vorgenommen wurde, ist aus Zeitgründen nicht mehr möglich.
Das AfD-Mitglied Bruno Panzner, ein Arzt aus Trier, fechtet die
Liste an, weil sie aus seiner Sicht beim Landesparteitag im März
unsauber zustande kam. "Die Vorstellungszeit der Kandidaten wurde auf
fünf Minuten begrenzt, obwohl mehrere Mitglieder darauf hingewiesen
haben, dass eine Redezeit von fünf Minuten nicht durch das
Bundeswahlgesetz gedeckt sei", schreibt Panzner in seinem Brief an
den Landeswahlleiter, der dem stern vorliegt. "Die Begrenzung der
Redezeit wurde damit begründet, dass jeder Kandidat zusätzlich fünf
Minuten Zeit für Fragen bekäme." Panzner sieht darin einen Verstoß
gegen das Bundeswahlgesetz. Die Fortführung eines argumentativen und
strukturierten Vortrags sei nicht mehr möglich gewesen. Zudem hätten
manche Kandidaten anschließend gar keine Fragen erhalten, also
weniger Zeit als andere gehabt.
Laut Bundeswahlgesetz ist grundsätzlich allen Bewerbern
Gelegenheit zu geben, "sich und ihr Programm der Versammlung in
angemessener Zeit vorzustellen". Angemessen, das bedeutet nach einem
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zehn Minuten. Die Richter haben
in einem Fall aus der Hamburg-CDU entschieden, dass die zehnminütige
Redezeit "ohne Verstoß gegen Grundvoraussetzungen einer
demokratischen Kandidatenaufstellung hier nicht beschnitten werden
durfte".
Panzner bemängelt in seiner Anfechtung auch noch die Wahl des
Landelistenplatzes zwei. Im ersten Wahlgang hatte für diesen niemand
die absolute Mehrheit erreicht. Als die Kandidatin mit dem
zweitbesten Resultat nicht mehr zur Stichwahl gegen den Bewerber mit
den meisten Stimmen antrat, verbot die Versammlungsleitung der
Drittplatzierten, nachzurücken und in der Stichwahl anzutreten.
Stattdessen wurde der Erstplatzierte zur Wahl gestellt - allein. "Er
hat sich somit zu keinem Zeitpunkt mit mehr als 50 Prozent der
Stimmen gegen einen Mitbewerber durchgesetzt", so Panzner.
Die Anfechtung erreichte den Landeswahlleiter erst diese Woche.
Der muss sie nun bewerten. Der Wahlausschuss trifft dann noch in
diesem Monat die endgültige Entscheidung, ob die AfD in
Rheinland-Pfalz bei der Bundestagswahl an den Start gehen darf.
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