(ots) - Die EU kann nicht ausdrücklich tatenlos bleiben,
wenn sie Menschen beim Ertrinken ertappt. Das bringt sie in eine
schizophrene Lage. Denn Flüchtlinge geraten im Mittelmeer andauernd
in Seenot, weil ihnen andere Wege nach Europa versperrt sind. Die EU
hat sie versperrt, während sie gleichzeitig die tödlichen Folgen
daraus beklagt und dafür Schuldige sucht. Die Schlepper und seit
einiger Zeit auch die Flüchtlingshelfer mit ihren Schiffen im
Mittelmeer sind es, die die EU für die steigende Zahl der Flüchtlinge
und damit indirekt auch der ertrunkenen Flüchtlinge verantwortlich
macht. Obwohl inzwischen 40 Prozent der Geretteten ihr Leben diesen
Helfern verdanken. Dass letztere quasi als Taxi in die EU agieren,
lautet der absurde, jedoch teils ganz offene Vorwurf. Denselben
Vorwurf könnte man auch Einsatzkräften machen, die Menschen aus
angezündeten Flüchtlingsheimen zu retten versuchen. Es entscheidet
schließlich nicht die Entfernung der Menschen vom Ziel ihrer Flucht,
ob sie ein Recht darauf haben, gerettet zu werden. Darum ist es
hilfreich, dass der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages
klarstellt: Das Völkerrecht gilt auch dann, wenn die EU sich in
politischer Bredouille befindet. Der Verhaltenskodex, den das
hoffnungslos überforderte Italien den Flüchtlingshelfern abverlangt,
ist unnütz bis völkerrechtswidrig. Um dem Verdacht der Schleuserhilfe
zu entgehen, sollen die Helfer ihr Einverständnis zu rechtswidrigen
Auflagen auf See erklären. Das ist so schizophren wie die
EU-Flüchtlingspolitik selbst. Und womöglich genauso tödlich.
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