(ots) - Die Buskontrollen der Berliner Polizei nach dem
G20-Gipfel wurden zunächst auf einer falschen Rechtsgrundlage
durchgeführt. Das geht aus einer bislang nicht veröffentlichten
Antwort der Verwaltung von Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf eine
Anfrage der LINKE-Abgeordneten Niklas Schrader und Hakan Tas hervor,
über die die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland«
(Freitagsausgabe) berichtet. Demnach führte die Berliner
Bereitschaftspolizei »aufgrund eines Übermittlungsfehlers«, wie es in
der Antwort auf die Parlamentsanfrage heißt, Kontrollen zur
Identitätsfeststellung von Straftätern und nicht von Zeugen durch.
Die Innenverwaltung erklärt: »Die dort eingesetzten Kräfte gingen
irrtümlich davon aus, dass sich unter den zu kontrollierenden
Personen Tatverdächtige schwerer Straftaten befanden, welche sich
während des G20-Gipfels in Hamburg ereignet hatten.«
Laut Angaben der Behörde bezog sich die irrtümliche Annahme auf
den Kontrollort und den rechtlichen Status der zu überprüfenden
Personen, einschließlich der zugrunde liegenden Rechtsgrundlage. Eine
Hundertschaft der Bereitsschaftspolizei hatte offenbar zuvor überdies
den Autobahn-Rasthof verwechselt, auf dem die Kontrolle stattfinden
sollte: Statt in Stolper Heide in Brandenburg, wo der Einsatz laufen
sollte, kontrollierten die Beamten einen Bus auf dem Rasthof Stolpe
in Mecklenburg-Vorpommern.
Von den am 9. Juli dieses Jahres eingesetzten 668 Polizisten
wurden insgesamt 284 Personen kontrolliert, darunter auch Insassen
von zwei Linienbussen. Einige von der Polizeikontrolle betroffene
Personen erwägen nach Informationen des »neuen deutschland« zu
klagen, um die Unrechtmäßigkeit des Polizeieinsatzes im Nachhinein
feststellen zu lassen.
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