(ots) - In Sachen Europolitik gebärdet sich das
Bundesverfassungsgericht mal wieder als Bedenkenträger. Diesmal geht
es - mal wieder - um milliardenschwere Anleihenkäufe der Europäischen
Zentralbank (EZB). Zugegebenermaßen geht es nun um ein Programm, das
im Gegensatz zum umstrittenen OMT-Programm, das EZB-Chef Mario Draghi
auf dem Höhepunkt der Eurokrise aus der Taufe hob, auch wirklich
Anwendung findet. Und zugegebenermaßen ist das Volumen dieses in
Karlsruhe verhandelten Programms mit 1,5 Billionen Euro an bisher
gekauften Anleihen nicht gerade gering. Deswegen ist im Grunde auch
allen klar, dass die EZB damit massiv in den Wirtschaftskreis der
Eurozone eingreift, auch wenn sie in ihren Statements kundtut, nur
Geldpolitik betreiben zu wollen. Man will wiederum aber auch nicht
wissen, wie Europa heute aussehen würde, hätte die EZB auf dem
Höhepunkt der Krise nicht eingegriffen. Wäre Griechenland als
Einziger aus der Eurozone gekickt worden - oder Spanien, Italien und
Portugal gleich mit? Schließlich war die EZB bei aller berechtigten
Kritik die einzige europäische Institution, die in der Krise wirklich
handelte und mit ihren Aufkäufen den Druck von so manchem
notleidenden Staat nahm. Dies wissen in Grunde auch die Richter in
Karlsruhe. Deswegen geben sie ihre Zweifel erst mal an den EuGH
weiter. Und deswegen werden sie auch diesmal wieder am Ende ihre
Bedenken aufgeben und mit Bauchschmerzen das laufende Programm für in
Ordnung halten.
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