(ots) - Die Linksfraktion im Bundestag hält an ihrer
Forderung fest, dass im Rahmen des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes
auch Entschädigungszahlungen für Opfer von Doping im Westen möglich
sein müssen. »Im Westen dopten viele, weil sie anders keine Chance
auf Erfolg gehabt hätten. Ich schließe nicht aus, dass sie auch unter
dem Druck von Trainern und Funktionären standen, jetzt an Spätfolgen
leiden und daher Ansprüche auf Entschädigungen haben können«, sagte
André Hahn, Obmann der LINKEN im Sportausschuss, der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagausgabe).
Bislang sind jedoch nur DDR-Dopingopfer anspruchsberechtigt, und der
LINKEN-Vorstoß wird von der Koalition abgelehnt. »Die Bundesregierung
sieht mit Blick auf die Erkenntnisse über das Doping in der
Bundesrepublik Deutschland keinen Änderungsbedarf«, heißt es in der
Antwort auf eine Kleine Anfrage Hahns.
Unterstützung erhält der Linkspolitiker zumindest teilweise vom
Doping-Opfer-Hilfeverein (DOH). Dessen Vorsitzende Ines Geipel hält
zwar fest: »Es gibt im politischen Raum eine Differenz, die richtig
ist und auch nicht zugeschüttet werden sollte. Es muss klar sein,
dass das DDR-Zwangsdoping eine andere Geschichte ist, als wenn ein
Athlet nach Freiburg fährt und sagt: 'Ich will meine Superleistung
einstellen lassen.' Da ist nicht jeder ein Opfer«, so Geipel
gegenüber "nd". Gleichwohl wisse man aber auch von Trainern im
Westen, die Minderjährige gedopt hätten. »Wenn es da Schäden gibt,
müssen diese Athleten entschädigt werden.«
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