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Bau-Spitzenverbände fordern: Entwurf der Mantelverordnung muss korrigiert werden - Wichtige rechtliche, technische und wirtschaftliche Aspekte bislang nicht berücksichtigt

ID: 1522522

(ots) - Die Deutsche Bauindustrie und das Deutsche
Baugewerbe fordern in einem gemeinsamen Schreiben die
Ausschussmitglieder des Bundesrates auf, den Entwurf der
Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz in einigen
Punkten zu korrigieren. "Trotz zu begrüßender Fortschritte gegenüber
dem Referentenentwurf sehen wir mit großer Sorge, dass der
vorliegende Kabinettsbeschluss wichtige technische, rechtliche und
wirtschaftliche Aspekte für kosten- und umweltgerechtes Bauen nicht
berücksichtigt", erklärten Dipl.-Ing. Peter Hübner, Präsident des
Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Dr.-Ing. Hans-Hartwig
Loewenstein, in ihrem Schreiben.

Die Branchenvertreter sehen folgende Probleme auf die Praxis
zukommen:

- Es wird künftig mehr deponiert werden. Dies bedeutet höhere
Kosten für Bauherren.
- Es wird ein sehr kurzfristig eintretender Deponienotstand
erwartet, was längere Transportwege und damit eine hohe
Belastung der Infrastruktur bedeutet.
- Kostenfaktoren wie Entsorgungswege, fehlende
Entsorgungsmöglichkeiten und notwendige Mehrfachbeprobungen
sowie nicht aufeinander abgestimmte Regelungen innerhalb der
Mantelverordnung müssen ehrlich benannt werden.

"Bei diesem wichtigen Thema darf es nicht um Schnelligkeit gehen.
Wir sehen hier keinen zeitlichen Druck. Letztlich muss darum gehen,
ein wirklich tragfähiges Regelwerk zu verabschieden, das den Belangen
von Boden- und Grundwasserschutz sowie der Abfallvermeidung und dem
Ressourcenschutz ausgewogen und verhältnismäßig gerecht wird und
dabei vermeidbaren Kostensteigerungen und Bürokratieaufwand
entgegenwirkt", bekräftigten Hübner und Loewenstein ihre gemeinsame
Position.

Als Mantelverordnung wird die Verordnung zur Einführung einer
Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und




Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der
Gewerbeabfallverordnung (BR-Drucksache 556/17) bezeichnet.

Der Text der Pressemitteilung und das gemeinsame Schreiben sind im
Internet unter www.bauindustrie.de sowie www.zdb.de verfügbar.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de

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Datum: 22.08.2017 - 11:00 Uhr
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