(ots) - Im Idealfall läuft es so: Ein Gefährder wird am
Bahnhof von einer der Kameras erkannt, die wiederum in einer Zentrale
Alarm schlägt, sodass die Polizei den geplanten Anschlag verhindern
und den Täter an Ort und Stelle festnehmen kann. Das erhofft sich
Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom Einsatz automatischer
Gesichtserkennungs-Systeme. Schön wär's. In der Praxis dürfte es
anders laufen: Es kommt zu keiner blitzschnellen Verhaftung, weil
nicht unter jeder Kamera das SEK stehen kann. Und die Täter werden
versuchen, die Software zu überlisten. Die Hersteller von Pappnasen
und falschen Bärten dürfen sich freuen. Oder aber sie suchen sich
andere Ziele dort, wo es keine Kameras gibt, wo keine Streifenbeamten
aufpassen. Oder der Terrorist ist den Behörden noch gar nicht
bekannt, wie jetzt in Spanien, sodass kein Alarm ausgelöst wird.
Wegen alledem sollte man nicht so tun, als ob die Gesichtserkennung
einen Schutz vor Terrorangriffen bedeutet. Sie wird eher wirken wie
beispielsweise die Videoüberwachung in U-Bahnen - sie hilft, Tätern
hinterher habhaft zu werden, verhindert die Straftaten vorher aber
meist nicht. Wer nichts zu verbergen hat, muss auch nichts
befürchten. Das dürfte auch bei diesem Vorhaben die verbreitete
Haltung der Bürger sein, wie so oft, wenn der Staat Maßnahmen auf den
Weg bringt, um angeblich die Sicherheit im Land zu erhöhen. Doch
diese saloppe Einstellung birgt eine gehörige Portion an Naivität.
Immer mehr Bereiche des Lebens werden digital erfasst. Auch der Staat
wird neugieriger. Wenn irgendwann niemand mehr unerkannt bleibt, dann
können selbst Kleinigkeiten zum großen Problem für den Einzelnen
werden. Deswegen ist es richtig, auch bei der Gesichtserkennung mit
Nachdruck auf die datenschutzrechtlichen Probleme hinzuweisen. Wenn
sie nicht ausgeräumt werden können, ist der Schaden allemal größer
als der Nutzen.
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