Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zum Wahlrecht in Deutschland, Autorin: Christine Straßer
(ots) - Das Recht, allgemein, unmittelbar, frei, gleich
und geheim wählen zu dürfen, ist ein grundlegendes demokratisches
Recht. In Deutschland wird dieses Recht rund 85 000 Menschen
verwehrt. Oft sind die Betroffenen geistig behindert. Gleichzeitig
hat Deutschland vor elf Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention
angenommen, nach der ein solcher kollektiver Ausschluss nicht
rechtens ist. Eigentlich sollte es also um das Wie gehen und nicht um
das Ob. Wie können auch Menschen, die in allen Angelegenheiten
betreut werden, am politischen Entscheidungsprozess teilhaben? Diese
Behinderten stehen unter dem Generalverdacht, sich keine Meinung
bilden zu können. Andererseits muss aber auch sonst niemand prüfen
lassen, ob seine Wahlentscheidung vernünftig ist. Wäre das ein
Kriterium, müssten auch einige andere volljährige Deutsche von der
Wahl ausgeschlossen werden, bei denen Zweifel an der
Einsichtsfähigkeit bestehen.
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Datum: 05.09.2017 - 17:45 Uhr
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