(ots) - Dürfen sich Piloten plötzlich und in so großer
Zahl krank melden und dadurch ihre insolvente Fluggesellschaft ins
Chaos stürzen? Auf diese Frage gibt es mindestens eine gesetzliche,
eine menschliche und eine an ökonomischer Vernunft orientierte
Antwort.
Gesetzlich: Wäre die Krankheitswelle abgesprochen, so verstieße
sie gegen das Arbeitsrecht. Doch so lange es keinen Beweis gibt, sind
Vermutungen Unterstellung. So lange ist davon auszugehen, dass unter
den Air-Berlin-Piloten ein Virus grassiert.
Menschlich: In der Tat lösen die Insolvenz des Arbeitgebers und
die Furcht um den eigenen Job Stress aus, auch bei gut bezahlten
Piloten. Stress wiederum macht anfällig für Erkrankung.
Ökonomische Vernunft: Schon die Unterstellung, es könnte sich um
einen wilden Streik handeln, macht Air Berlin weder bei Interessenten
für das Unternehmen noch bei den Passagieren attraktiv. Im Gegenteil.
Es scheint so, als glaubten die Piloten selbst nicht mehr an eine
Zukunft.
Der Insolvenzverwalter ist um seine Aufgabe nicht zu beneiden. Er
muss schnell eine Lösung finden, die auch vor den Gerichten und
Kartellämtern Bestand hat.
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