PresseKat - Drei Steuerboni für Gartenarbeiten im Herbst

Drei Steuerboni für Gartenarbeiten im Herbst

ID: 1541309

(ots) - Die Bäume erstrahlen in bunten Farben von gelb bis
rot, es bläst ein Lüftchen und braune Kastanien glänzen satt in der
Wiese. Der Herbst zeigt sich von seiner schönsten Seite. Doch ehe der
erste Nachtfrost kommt, beginnt die Hochsaison für Arbeiten im Garten
und auf der Terrasse - vom Ausgraben nicht winterfester Knollen über
das Einpacken empfindlicher Pflanzen in Vlies, bis zum Setzen der
Zwiebeln, damit der Garten im Frühling erneut farbenprächtig erblüht.
"Wer es nicht selbst erledigt, kann die Kosten für den Gärtner bei
der Steuererklärung ansetzen und sich ein Fünftel vom Fiskus
zurückholen", erklärt Hans Daumoser aus dem Vorstand der Lohi.

Steuervorteil 1

Die Gartengestaltung durch einen Landschaftsgärtner fällt unter
die sogenannten Handwerkerleistungen. Hierbei handelt es sich in der
Regel um einmalige Arbeiten, wie zum Beispiel das Pflanzen einer
Hecke. Noch ist genügend Zeit für Pflanzarbeiten, denn die
Feuchtigkeit im Boden bietet derzeit optimale Voraussetzungen zum
Anwurzeln und Eingewöhnen der Pflanze an den neuen Standort vor dem
Winter. Bei der Steuer eingereicht werden können Aufwendungen für
Lohn- und Fahrtkosten, sowie der Einsatz von Maschinen und Treibstoff
samt der Mehrwertsteuer, bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro.
Zwanzig Prozent davon, also maximal 1.200 Euro, wirken sich für den
Gartenbesitzer steuermindernd aus und werden direkt von der
Steuerschuld - und nicht vom zu versteuernden Einkommen - abgezogen.
Diese Regelung gilt einmal pro Haushalt. Ehepartner oder Mitbewohner
können diesen Betrag nicht noch einmal ansetzen. Aufwendungen für das
verwendete Material werden bei der Einkommensteuererklärung nicht
berücksichtigt.

Steuervorteil 2

Der erste Steuerbonus lässt sich mit einem weiteren kombinieren,
und zwar dem Abzug haushaltsnaher Dienstleistungen bis maximal 20.000




Euro. Auch hier können zwanzig Prozent, also bis zu 4.000 Euro
unmittelbar abgesetzt werden. Zu den haushaltnahen Dienstleistungen
gehören wiederkehrende Arbeiten, wie Hecke stutzen, kranke und
abgestorbene Äste entfernen, Rasen mähen oder das schlüpfrige Laub
vom Gehweg entfernen. Diesen zweiten Steuervorteil können sogar
Mieter nutzen. Vermieter hingegen können Gärtnerleistungen als
Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzen. Dann ist sogar der
Abzug für die verwendeten Materialen, als auch für Werkzeug, wie dem
Rasenmäher beispielsweise, möglich.

Steuervorteil 3

Die Kosten einer geringfügigen Beschäftigung lassen sich
zusätzlich pro Jahr mit bis zu maximal 2.550 Euro in der
Steuererklärung berücksichtigen. Wiederum werden zwanzig Prozent des
Aufwands berücksichtigt, so dass sich ein Steuerbonus von bis zu 510
Euro ergibt.

"Es lohnt sich also bei größeren Aufwendungen für Gartenarbeiten
genau zu prüfen, bei welchen Arbeiten es sich um Handwerkerleistungen
oder haushaltsnahe Dienstleistungen handelt", so Hans Daumoser.
Maßgeblich für alle Steuerboni ist, dass die Tätigkeiten vor Ort auf
dem eigenen Grundstück ausgeführt werden. Werden zum Beispiel
Pflanzgefäße zum Einlagern in die Gewächshäuser der Gärtnerei
mitgenommen, so greifen die Steuervorteile für die Einlagerung nicht.

Um Steuerboni in Anspruch zu nehmen, dürfen Dienstleistungen nicht
bar bezahlt werden. Für das Finanzamt sind korrekte Rechnungen und
Überweisungsbelege vorzuhalten. "Nur so können im Idealfall bis zu
5.710 Euro pro Jahr vom Fiskus zurück geholt werden", erläutert Hans
Daumoser. Der Steuerexperte der Lohi weist darauf hin, dass
Leistungen gegebenenfalls im Folgejahr geltend gemacht werden können,
falls der Höchstbetrag für Handwerkerleistungen von 6.000 Euro
aufgrund umfangreicher Arbeiten in diesem Jahr schon überschritten
ist. Denn nicht das Datum auf der Rechnung ist entscheidend, sondern
der Zeitpunkt der Ãœberweisung! Rechnungen, die also zum Jahresende
kommen, lassen sich in Absprache mit dem Dienstleister unter
Umständen ins neue Jahr verlegen.

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