Westfalenpost: Gemeinsame Sache - Zur Freigabe der Waldwege für Reiter in NRW
(ots) - Der Teufel steckt im Detail. Das kennen wir. Gesetze
sind dehnbar. So auch in diesem Fall für mehr Bewegungsfreiheit der
Reiter in der Landschaft. Paragraf 58, Absatz 2 des
Landesnaturschutzgesetzes, das im Januar in Kraft tritt, sagt: "Das
Reiten im Wald ist auf den so genannten Fahrwegen gestattet. Dies
sind alle befestigten oder naturfesten Waldwirtschaftswege,
unabhängig davon, ob sie auch als Wanderwege ausgewiesen worden
sind." Hört sich aus Sicht der Reiterwelt gut an. Sie freut sich über
die Verbesserung, über das Ende des Wirrwarrs von Verboten und
Genehmigungen. Vor der Freude schlägt Paragraf 83 zu. Kreise und
kreisfreie Städte prüfen, welche Regelungen für das Reiten im Wald
auf ihrem Gebiet künftig angemessen und erforderlich sind. Und was
passiert? Nicht ungerne versuchen die Verantwortlichen alte Inhalte
in die neue gesetzliche Grundlage zu pressen. Das schafft Unfrieden.
Nur vor Ort, nur in gemeinsamen Gesprächen lassen sich mit allen
beteiligten Akteuren Lösungen finden. Es gibt genug Spielraum. Das
fängt beim Schadensersatz für Waldbauern an. Und ehrlich gesagt,
Reiter sind in der Natur nicht das Problem. Lassen Sie uns über das
Verhältnis von Mountainbikern und Wanderern reden. Da besteht
Redebedarf.
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Datum: 19.10.2017 - 22:18 Uhr
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