(ots) - Jahr für Jahr kommen einige 100 000 Menschen in
die ungewöhnliche Situation, für ihre Angehörigen oder für sich
selbst ein geeignetes Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst
finden zu müssen. Die allermeisten sind damit überfordert. Denn einem
Heim sieht man nicht auf den ersten Blick an, ob es gut oder schlecht
ist, ob die zu Pflegenden sich dort wohlfühlen oder nicht.
Vor diesem Hintergrund wurde bereits vor acht Jahren der
Pflege-Tüv eingeführt. Doch dieses System hat gründlich versagt.
Selbst Einrichtungen, die eigentlich geschlossen gehören, bekamen vom
Medizinischen Dienst der Kassen noch gute Noten. Und so war es nur
folgerichtig, dass diese völlig praxisfremde Bewertung im Jahr 2015
gestoppt wurde. Seitdem herrscht jedoch Schweigen im Walde.
Schlimmer noch, die von der Bundesregierung ohnehin großzügig
bemessene Übergangsfrist bis zur Einführung eines tauglichen
Begutachtungswesens droht wirkungslos zu verstreichen. Dabei bedarf
es eigentlich keiner hoch angebundenen Expertenkommission, um
herauszufinden, woran die vormalige Bewertung krankt. Wenn sich
Heimbewohner wundliegen oder Windeln tragen müssen, weil es an
entsprechender Fürsorge fehlt, aber dieses Heim trotzdem gut
abschneidet, weil seine Speisekarte vorbildlich ist oder der Garten
bestens in Schuss, dann wird der Handlungsbedarf offensichtlich: Die
wirklich entscheidenden Kriterien für die Qualität der Pflege müssen
auch entsprechend stark gewichtet werden. Nur dann gäbe es auch keine
Schönfärberei mehr.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz befürchtet freilich nicht zu
Unrecht, dass daraus trotzdem kaum etwas Vernünftiges werden kann.
Denn wenn auch Pflegeanbieter, deren Einrichtungen geprüft werden
sollen, über das Ergebnis selbst mit entscheiden, dann ist das
ungefähr so, als hätten Schüler ein gewichtiges Wort bei der Benotung
durch ihre Lehrer mitzureden. Eine neue Bundesregierung ist
aufgefordert, für einen Pflege-Tüv zu sorgen, der endlich diesen
Namen verdient.
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