(ots) - Der Rechtsstaat macht sich zum Hampelmann, wenn
Gesetze de facto nicht mehr angewendet werden können. Da nutzt das
NRW-Innenministerium, das im Fall Anis Amri schwer gescholten wurde,
eine bisher kaum beachtete Vorschrift im Aufenthaltsgesetz, um einen
mutmaßlichen türkischen Gefährder aus Altenbeken in sein Heimatland
abzuschieben. Das von dem Türken angerufene Bundesverwaltungsgericht
gibt dem Innenministerium Recht und erlaubt die Abschiebung - aber
nur, wenn die türkische Regierung zusichert, dass deutsche Diplomaten
den Mann jederzeit in türkischer Haft besuchen und seine
Haftbedingungen kontrollieren dürfen. Ein völlig weltfremder
Beschluss der Leipziger Richter. Die Türkei lässt ja nicht einmal
deutsche Diplomaten zu allen derzeit inhaftierten Deutsch-Türken.
Warum soll sie Deutschland da Zusicherungen im Fall eines türkischen
Staatsbürgers machen? Natürlich weiß das Gericht selbst, wie
wirklichkeitsfremd seine Forderung ist. Es sind solche
Entscheidungen, die den juristischen Laien gelegentlich am
Funktionieren des Rechtsstaats zweifeln lassen.
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