(ots) - Niemand darf wegen seines Geschlechtes benachteiligt
oder bevorzugt werden. Das steht im Grundgesetz. Punkt! Deshalb
konnte das Bundesverfassungsgericht gar nicht anders urteilen, als
intersexuellen Menschen das Recht auf ein drittes Geschlecht zu
gewähren. Alles andere wäre diskriminierend und ein Verstoß gegen
Persönlichkeitsrechte. Allen, die jetzt das Ende des Abendlandes
wieder ein Stück näher gekommen sehen und empört die Fragen ausrufen:
Wo leben wir eigentlich? Und haben wir keine anderen Probleme?, sei
gesagt: Die Karlsruher Entscheidung hilft den Betroffenen, die für
die genetische Konstellation ihres Körpers nicht verantwortlich sind,
und schadet niemandem. Für die meisten mag es belanglos sein, ob im
Geburtenregister und auf anderen Schriftstücken "männlich",
"weiblich" oder "inter/divers" anzukreuzen ist, für intersexuelle
Menschen ist es wichtig. Ihre Gefühle und ihre Rechte gilt es zu
respektieren. Dabei spielt es keine Rolle, wie groß die Zahl der
Betroffenen ist. Sie dürfen keinem gesellschaftlichen Druck
ausgesetzt werden. Wo leben wir eigentlich? In einem Staat, der die
verfassungsgemäßen Rechte seiner Einwohner achtet - auch wenn sie
nicht dem Bild des vermeintlich "Normalen" entsprechen. Darauf können
wir stolz sein.
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