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Gute Aussichten auf Schadensersatz für Global View Anleger

ID: 184938

(firmenpresse) - Die Schieflage der Fondsgesellschaft Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG wird nun offensichtlich. Dass die Investitionen der Anleger vermutlich auch nicht durch neues Kapital der Banken in die prospektierte Rentabilität geführt werden können, liegt auf der Hand. Zur Zeit geht es bei Global View Great Wheel nur noch um die Verhinderung des Insolvenzverfahrens.

Die Banken, die den Fonds an die Anleger unter Vereinnahmung hoher Provisionen (in Rede stehen 10 %) vermittelt haben, spielen nach unserem Eindruck gegenüber den Anlegern auf Zeit. Verwiesen wird auf Verhandlungen mit der Fondsgesellschaft und die Vorbereitung von Lösungen. Anlass, sich vertrösten zu lassen, haben die Anleger aber nicht, denn der Schadensfall liegt vor.

Die rechtliche Ausgangsposition ist für die Global-View-Anleger grundsätzlich günstig: Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten, insbesondere die den Fonds vermittelnde Bank in Anspruch zu nehmen: Hierbei ist für die Anleger die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu den so genannten Kick-Back-Zahlungen hilfreich. Eindeutig muss eine Bank gegenüber dem Kunden offen legen, wenn Sie von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anlage eine Rückvergütung (so genannte Kick-Back-Zahlung) erhält. Aufgeklärt wurde aber über die erheblichen vereinnahmten Provisionen zumeist nicht oder nur unvollständig. Zuletzt hat der BGH hier mit Beschluss vom 20.01.2009 (Az.: XI ZR 510/07) ein klares Wort gesprochen.
Darüber hinaus haben die Banken wie auch die unabhängigen Anlagenberater bei jedem Anlagenberatungsgespräch nach ständiger Rechtsprechung weitere Pflichten, die einzuhalten sind: Die Beratung muss anlegergerecht sein und zu seinem Risikoprofil passen. Eine Beteiligung an Global View Great Wheel ist aber der klassische Fall einer unternehmerischen Beteilung, die zu einem mit solchen Anlagen unerfahrenen Anleger, der seine konservative Haltung zu Geldanlagen zum Ausdruck gebracht hat, nicht passt.




Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die Berater zudem verpflichtet, die Anleger im Rahmen der Anlageberatung umfassend über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage zu informieren. In der Beratung muss über das Totalverlustrisiko und eine Vielzahl von weiteren Risiken aufgeklärt werden. Der Fondsprospekt muss rechtzeitig übergeben werden. Zudem muss sich dann auch noch die Bank Fehler im Fondsprospekt entgegenhalten lassen. Im Prospekt wurde aber über das Risiko, dass die Fremdkapitalfinanzierung scheitern könnte, in keiner Weise aufgeklärt.
Wir sehen für die Kunden gute Chancen, insbesondere von den vermittelnden Banken Schadensersatz zu fordern und diesen einschließlich entstehender Anwaltskosten auch im Klagewege durchzusetzen.

Anleger in Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG sollten ihre möglichen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler bzw. die vermittlende Bank und gegen die Verantwortlichen von Global View anwaltlich prüfen lassen.

Rechtsanwalt Hans G. Keitel

Keitel & Keitel Rechtsanwälte
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Keitel & Keitel ist eine auf das Kapitalanlagerecht und Bankrecht spezialisierte Kanzlei in Köln. Als ehemaliger Banker mit Erfahrungen im nationalen und internationalen Bankgeschäft verfügt Rechtsanwalt Hans G. Keitel über Insiderwissen betreffend die Abläufe bei der Auflegung und dem Vertreib von Fonds und anderen Anlageprodukten.



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Bereitgestellt von Benutzer: Keitel
Datum: 30.03.2010 - 15:12 Uhr
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Freigabedatum: 30.03.2010

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