(firmenpresse) - Nunmehr liegt das bereits angekündigte Angebot der Deutschen Bank und anderer Banken mit Schreiben vom 03.04.2010 auch schriftlich vor. Es bestätigt, dass der Fonds nicht mehr zu retten ist und ein Totalverlust vorliegt. Die Banken übermitteln hier nur ein pauschales Abfindungsangebot der Aurasio GmbH aus der ABN Amro Gruppe. Dieses Angebot erscheint mager. 60 % soll der Anleger erhalten, alternativ 85 %, wenn er sich bis 2018 geduldet.
Erstaunlich ist hierbei, dass die Banken die in den meisten uns bekannten Fällen vorliegende eigene Haftungsverpflichtung mit keinem Wort erwähnen. Schließlich waren meist Banken, insbesondere die Deutsche Bank, Vermittler des Fonds und die vermittelnde Bank trifft die Haftung aus unzureichender Aufklärung bei der Vermittlung der Kapitalanlage.
Die Rechtsprechung räumt dem Anleger bei einer Falschberatung im Falle einer Beteiligung an Global View in Höhe von z.B. € 30.000,- im November 2006 einen Schadensersatzanspruch ein auf Erstattung der Investitionskosten sowie Erstattung der entgangenen Zinsen, die bei einer nachgewiesenen Alternativanlage vereinnahmt worden wären. Das bedeutet bei einer Investition von z.B. € 30.000 im November 2006 einen Schadensersatzanspruch ein, der € 33.000 deutlich übersteigt.
Der nun angebotene Schadensersatz bewegt sich in einem solchen Fall mit € 18.000 also nur knapp über der Hälfte des möglichen Schadensersatzanspruchs.
Wir halten diese Risikoverteilung im Verhältnis des Kunden zur vermittelnden Bank jedenfalls dann nicht für gerecht, wenn – wie das meist der Fall war – von der Bank nicht über die von ihr vereinnahmte Provision von 10 % im Beratungsgespräch mit dem Kunden aufgeklärt worden ist. Hinzu kommen meist in den uns bekannten Fällen weitere Beratungsfehler des Kundenbetreuers, die eine Haftung der Bank begründen.
Wie ist nun in dieser Situation zu verfahren?
Im Verhältnis zu ABN Amro als Initiator des Fonds besteht ein gesondertes Rechtsverhältnis, das rechtlich gesondert zu beurteilen ist. Sollte das von den Banken vermittelte Angebot von Aurasio GmbH bzw. ABN Amro voraussetzen, dass der Anleger auf alle weiteren Ansprüche gegen die vermittlende Bank selbst verzichtet, würden die Anleger vielfach benachteiligt. Zugleich wäre die Bank so zu sagen „aus dem Schneider“. Offensichtlich werden aber die Anleger auch noch unnötigerweise mit einer Annahmefrist bis zum 23.04.2010 zeitlich unter Druck gesetzt. Wer also aufgrund der Umstände bei der Anlagenberatung eine gute
Rechtsposition hat, sollte sich nicht vorschnell seiner Rechte begeben.
Eine erste Einschätzung, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist, geben wir Ihnen gerne telefonisch:
zuständig: Rechtsanwalt Hans G. Keitel Telefon: Tel. 0221 – 430 88 30
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,
E-Mail: info(at)keitel-anwaelte.de
Stand: 07.04.2010
Keitel & Keitel Rechtsanwälte,
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