(firmenpresse) - -13.04.2010-
Das angekündigte Angebot, welches die Treuhänderin Zehnte Paxas für eine ABN AMRO Tochter vermitteln möchte, liegt nun vor.
Es sieht aus wie folgt:
-Erstattung von 60 % der Investition durch Die Aurasio,
- angebliche Annahmefrist bis 23.04.2010,
-Erklärung von Verzicht auch auf weitere Ansprüche auch
gegen die vermittelnde Bank.
Es ist ausdrücklich kein Angebot der jeweiligen Bank, welche den Fonds an den Anleger vermittelt hat. Es ist offensichtlich, dass das Angebot darauf zielt, die Anleger unter Zeitdruck zum Verzicht auf weitergehende Ansprüche zu bewegen.
Die rechtliche Ausgangsposition ist für die Global-View-Anleger grundsätzlich günstig. So wurde eher nicht über die von der Bank vereinnahmte Provision von 10 % aufgeklärt.
Die Rechtsprechung räumt dem Anleger bei einer Falschberatung im Falle einer Beteiligung an Global View einen Schadensersatzanspruch ein auf Erstattung der vollen Investitionskosten sowie Erstattung der entgangenen Zinsen, die bei einer nachgewiesenen Alternativanlage vom Anleger vereinnahmt worden wären. Der nun angebotene Schadensersatz bewegt sich also nur knapp über der Hälfte des möglichen Schadensersatzanspruchs. Wer sich von seiner Bank falsch beraten sieht und nicht bereit ist, seine Bank aus ihren Verpflichtungen so ohne weiteres zu entlassen, sollte sich von einer auf Bank- und Kapitalanlagenrecht spezialisierten Kanzlei beraten lassen. Hier kommt es darauf an, dass auf die Besonderheiten des einzelnen Falles eingegangen wird und nicht die Anleger „über einen Kamm geschoren“ werden.
Stand: 13.04.2010
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,
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