(firmenpresse) -
Bei dem Lebensversicherungsfonds König & Cie. Deutsche Leben III handelt es sich, um einen geschlossenen Fonds der in deutsche Lebens- und Rentenversicherungen investierte. Das gesamte Konzept der Gesellschaft scheint nicht aufgegangen zu sein. Nachdem die beiden Policenfonds König & Cie. Deutsche Leben I und II in Schieflage geraten waren, wurden sie vor einiger Zeit abgewickelt. Dieses Schicksal traf nun auch die König & Cie. Deutsche Leben III. Der hohe Fremdkapitalanteil führte letztlich zum Scheitern des Policenfonds. Die Kosten des Fonds konnten nicht mehr getragen werden. Vor ca. 2 Jahren wurde sodann die Abwicklung auch für diesen Fonds beschlossen.
Was erwartet die Anleger?
Zunächst gab die Fondsgesellschaft bekannt, dass die Anleger des Policenfonds König & Cie. Deutschen Leben III etwa 62 Prozent Ihrer Einlage zurück bekommen werden. Mit einem erheblichen Verlust von etwa 38 Prozent hatten sich die Anleger fast schon abgefunden, bis nun weitere schlechte Nachricht verkündet wurde. Es wurde nämlich aktuell bekannt, dass die Anleger vorerst keine weiteren Auszahlungen mehr bekommen werden.
Hintergrund der drohenden weiteren Verluste ist der kostenintensive Prozess welcher derzeit gegen die Cash Life AG München geführt wird. Die Cash Life AG hatte früher die Policen des Fonds verwaltet. Als die Abwicklung der König & Cie. Deutsche Leben III beschlossen wurde, hat man den Verwaltungsvertrag mit der Cash Life AG gekündigt. Die frühere Geschäftspartnerin Cash Life AG hat die Fondsgesellschaft nun auf 1,2 Mio. Euro Schadensersatz verklagt. Sie ist der Ansicht, dass die Kündigung der König & Cie. rechtswidrig ist. Sollte die König & Cie. den Prozess gegen die Cash Life AG verlieren, können die Anleger mit weiteren Einbußen rechnen.
Aufgrund der immensen Kosten dieser gerichtlichen Auseinandersetzung möchte die Fondsgesellschaft derzeit keine weiteren Auszahlungen mehr an die Anleger vornehmen. Bislang wurden an die Gesellschafter lediglich 35 Prozent der Kommanditeinlage zurück bezahlt. Die König & Cie. möchte nämlich vorsorglich ausreichend Liquidität in der Gesellschaft belassen. Für die Anleger bedeutet dies, dass sie mit weiteren Verlusten zu rechnen haben.
Es erscheint mehr als fraglich, ob sich die Anleger mit einem Verlust von mindestens 38 Prozent ihrer Kommanditeinlage abfinden müssen. Hier empfiehlt es sich mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Betroffenen Anlegern wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.
Nursel Özel
Rechtsanwältin
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