(firmenpresse) - Drachensteigen - Vergnügen für Jedermann
Wenn im Herbstwind die Blätter rauschen, zieht es Kinder (und so manchen Vater) zum Drachensteigen nach draußen. Doch gerade in dicht besiedelten Gegenden endet der erste "Ausflug" schnell in einem Baum oder sogar in einer Hochspannungsleitung! Das kann fatale Folgen haben, denn die Drachenschnur kann zum Strom- oder sogar Blitzableiter werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Platz zum Drachensteigen so gewählt sein, dass sich keine Straßen und Flugplätze in der Nähe befinden. Und auch ein gehöriger Abstand zu elektrischen Freileitungen ist grundsätzlich ein Muss. Dabei gilt die Formel: "Der Abstand zur nächsten Freileitung muss mindestens doppelt oder dreifach so groß sein, wie die Schnur lang ist - bei einer Schnurlänge von 10 Metern sollte er also 20 oder gar 30 Meter betragen", erklären die ERGO-Experten. Ebenso wichtig ist auch das Material des Drachen: Die Schnüre dürfen kein Metall enthalten - es kann Strom besonders leicht leiten. Grundsätzlich raten die Experten: "Falls der Drachen im akuten Notfall doch einmal eine Freileitung berührt, sofort die Leine loslassen!" Außerdem sollte man auf keinen Fall eine Befreiungsaktion starten - hier droht Lebensgefahr!
Quelle: ERGO
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Modellflugzeuge - Der ferngesteuerte Spaß
Viele kleine und große Jungs träumen davon, Pilot zu sein. Wer keinen Jumbo fliegt, kann seinen Traum auch "im Kleinen" ausleben: Als Modellflugzeugführer. Modelle bis zu fünf Kilo Gewicht dürfen dabei fast überall und jederzeit gestartet werden. Ausnahme: In der Nähe von Flughäfen sind die kleinen Flieger tabu. Und: Wenn ein Modellflugzeug über einen Verbrennungsmotor verfügt und nahe eines Wohngebiets gestartet wird, braucht man laut §16 LuftVo eine Erlaubnis des Luftamtes des jeweiligen Regierungsbezirks. Auch wer den Traum vom Fliegen mit einer größeren Modell-Maschine ausleben will, braucht - wenn sie zwischen fünf und 25 Kilo schwer ist - eine Genehmigung des Luftamtes. Doch: "Hier sind die Bestimmungen sehr vielfältig und richten sich vor allem nach den örtlichen Begebenheiten", wissen die Experten der ERGO. "Daher sollte man sich unbedingt vor dem Kauf genau über die Regelungen informieren." Mit Modellflugzeugen über 25 Kilo geraten Laien schnell in die Profi-Liga, denn diese Exemplare darf nur bedienen, wer eine Lizenz gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) von einem Modellflieger-Verband hat. Zusätzlich benötigt das Flugmodell noch eine Verkehrszulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
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Massenaufstieg von Luftballons
Hochzeiten, Volksfeste, Kindergeburtstage - Luftballons sind beliebte Highlights. Doch Vorsicht: Gerade, wenn man viele Ballons gleichzeitig zum Himmel steigen lassen will, muss man einige Bestimmungen beachten. "Sobald es mehr als 500 Ballons sind, ist dafür laut §16a LuftVo eine Genehmigung bei der Deutschen Flugsicherung (www.dfs.de) notwendig", wissen die ERGO-Experten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ballons mit Luft oder Helium gefüllt sind. Ganz grundsätzlich gilt: Luftballons sollten nie in der Nähe von Flughäfen in den Himmel steigen. Und ein Tipp zur eigenen Sicherheit: "Bündeln Sie die Ballons nicht zu so genannten Ballontrauben, befüllen Sie diese nicht mit brennbarem Gas und befestigen Sie keine harten Gegenstände wie Holz, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe oder Knicklichter an den Ballons", raten die ERGO-Experten.
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