PresseKat - Werkstätten schädigen sich und die Verbraucher / Dadurch sparen Versicherungen Millionen Euro

Werkstätten schädigen sich und die Verbraucher / Dadurch sparen Versicherungen Millionen Euro

ID: 258682

(ots) - Versicherungen lassen immer häufiger ihre
Unfallschäden durch Vertragswerkstätten reparieren. Anstelle von
Sachverständigengutachten werden Kostenvoranschläge erstellt. Aber in
diesen Kostenvoranschlägen fehlen ein Drittel der notwendigen
Reparaturen, das zeigen zwei Studien. Mit unvollständigen
Kostenvoranschlägen und zu hohen Mengenrabatten bringen sich die
Werkstätten in Not. Auch die Verbraucher schneiden bei den reinen
Werkstattreparaturen - ohne Sachverständigen - schlecht ab.

Die Werbung im Fernsehen ist eindeutig: Ein Unfallgeschädigter mit
einem zerbeulten Auto ist verzweifelt. Der unglückliche Fahrer gibt
den Autoschlüssel an einen Versicherungsvertreter. Schnitt. Der
Autobesitzer bekommt von der Versicherung ein repariertes Fahrzeug
zurück - er ist glücklich. Was der Versicherungsspott nicht zeigt:

- das Glück soll ausgerechnet die gegnerische Versicherung
spendieren, die doch an einer möglichst preiswerten Reparatur
interessiert ist und
- ob alle Schäden repariert wurden.

In der Regel bringt die Versicherung das beschädigte Fahrzeug in
eine ihrer Vertragswerkstätten, mit denen sie besonders günstige
Leistungstarife ausgehandelt hatte. Dort soll die Werkstatt einen
Kostenvoranschlag (KVA) für die Reparatur erstellen. Damit spart die
Versicherung die Kosten für den Sachverständigen, auf den der
Geschädigte einen Rechtsanspruch hat.

Kostenvoranschläge falsch

Genau dieser Kostenvoranschlag ist für die meisten Werkstätten ein
Problem. Viele haben kein ausgebildetes Personal, das verdeckte
Schäden erkennt. Ohne Sachverständigengutachten, das den
vollständigen Schaden und den Reparaturweg aufzeigt, verschenken die
Werkstätten erhebliche Einnahmen.

Der "Verband der unabhängigen Kfz-Sachverständigen" (VKS e.v.,
http://www.vks.org ) analysierte 100 Kostenvoranschläge von




Reparaturwerkstätten für Unfallfahrzeuge. Ergebnis: Die Werkstätten
stellten 30-35 % an Reparaturumsatz nicht fest.

Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine andere Studie der
"Gesellschaft für Technische Überwachung" (GTÜ). Die Experten hatten
die Kostenvoranschläge für Unfallfahrzeuge einer Modellwerkstatt
nachkalkuliert. Sie fanden heraus: die Berechnungen berücksichtigten
bis zu 45 % zu wenig Reparaturen.

Gelenkte Reparaturen übertrieben

Ein zweiter Aspekt fiel der GTÜ bei dieser Untersuchung auf.
Günstige Reparaturen erkaufen sich die Versicherungen mit dem
Versprechen, dass sie ihre Schäden bevorzugt in die Partnerwerkstatt
lenkt. Die geringeren Einnahmen der Werkstätten sollen durch mehr
Reparaturen ausgeglichen werden.

Tatsächlich, so stellten die GTÜ-Prüfer fest, leiten die
Versicherer weniger Reparaturen in die Werkstätten als von ihnen
behauptet.

Von allen Reparaturen, von denen die Versicherungen behaupteten,
sie seien durch die jeweilige Versicherung in die Werkstatt gelenkt,
kamen in Wirklichkeit nur 41 % von den Versicherungen, aber 59 % -
also mehr als die Hälfte - aus anderen Gründen.

Zu den Gründen stellte die GTÜ fest: "(....) dass es sich bei
einem großen Teil um Stammkunden handelt, die hier nun als angeblich
gesteuert aufgelistet sind." Mit solchen "Falschaussagen werden die
Werkstätten bei der Kalkulation ihrer Mengen-Rabatte für die
Versicherungen betrogen", stellt Herr Roberto Galifi vom VKS e.V.
fest.

Geschädigte benachteiligt

Durch die "Werkstatt-Reparatur" werden auch die Unfallgeschädigten
erheblich benachteiligt.

In erster Linie verzichtet der Anspruchsteller auf den im BGB
geforderten Schadensnachweis. Der Geschädigte ist verpflichtet,
seinen Schaden nachzuweisen. Tut er das nicht und kommt es später zum
Streit, könnte er den Schaden selber bezahlen.

Die Werkstatt ermittelt keine Wertminderung des Fahrzeugs.
Folglich zahlt dies auch die Versicherung nicht.

Die obigen Untersuchungen zeigen, dass nicht alle Schäden an den
Fahrzeugen instand gesetzt werden. Spätere Nachreparaturen oder
Folgeschäden sind kaum einklagbar.

Bei einem Unfall mit Teilschuld könnte das Ausnutzen des
Quotenvorrechts den finanziellen Schaden lindern. Bei einer Umfrage
von UnfallZeitung.de ( http://www.unfallzeitung.de ) kannten aber 8
von 10 Werkstätten dieses juristische Mittel gar nicht.

Ohne Sachverständigen geben die Unfallbeteiligten gute
Rechtspositionen auf und verlieren vielfach viel Geld.

Fazit: Bei einer "Werkstattreparatur", die von der Versicherung
veranlasst wird, verdient nur die Versicherung. Alle anderen
verlieren.

Dagegen können Kfz-Sachverständige die rechtliche Situation
schnell erfassen und in Streitfragen einen Rechtsanwalt hinzuziehen
und so Werkstatt und Unfallbeteiligten von Nachteilen schützen.



Pressekontakt:
UnfallZeitung.de
Herausgeber:
EECS LTD. Ufnaustr.17
10553 Berlin
Tel: 030 / 627 380 83
Fax: 030 / 344 30 68
E-Mail info(at)unfallzeitung.de
http://www.unfallzeitung.de
Director/ Vertretungsberechtiger Roberto Galifi


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Datum: 16.09.2010 - 09:30 Uhr
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