Anleger, die sich an dem seitens der KGAL/ALCAS Gruppe aufgelegten Medienfonds Macron Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG beteiligt haben, müssen um ihre Einlage fürchten. Nachdem eine Klage des Filmfonds gegen den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) auf Entschädigung ausgefallener Lizenzeinnahmen vor dem LG Berlin abgewiesen wurde, droht jetzt sogar der Totalverlust.
(firmenpresse) -
Die insolvente Lehman Brothers Bankhaus AG hatte ursprünglich die zur Zahlung der laufenden Fondsausgaben sowie der Ausschüttung an die Anleger dienenden Lizenzeinnahmen im Zuge eines Schuldübernahmevertrages garantiert. Nachdem der Einlagensicherungsfonds eine Entschädigung abgelehnt hatte, erhob die Fondsgesellschaft – erfolglos – Klage. Zwischenzeitlich haben sich die betroffenen KGAL-Gesellschafter für die Einlegung von Rechtsmitteln ausgesprochen.
Unabhängig von dem Ausgang des an dieser Stelle weiter im Fokus der Berichterstattung stehenden Berufungsverfahrens sollten KGAL-Anleger ihre Ansprüche gegenüber den in ihrem Fall in Betracht kommenden Projektbeteiligten durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Insbesondere die an dieser Stelle bereits des Öfteren im Mittelpunkt stehende neue anlegerfreundliche Rechtsprechung des BGH zur Offenlegung verdeckt geflossener Innenprovisionen (kick-back) sowie die in der Regel nicht bzw. nicht hinlänglich erfolgte Risikoaufklärung eröffnen KGAL-Anlegern neue Chancen, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen.
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