(ots) - Für völlig praxisfremd und kaum umsetzbar hält der
Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter
Meidinger, die im Gesetzentwurf der Bundesarbeitsministerin zur
"Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch" vorgesehenen Regelung zum Anspruch
auf zusätzliche Lernförderung und Nachhilfe für schulpflichtige
Kinder von Hartz IV-Empfängern (§ 28, 4 - Bildungspaket). In dem
Referentenentwurf zu den Ausführungsbestimmungen werde diese
Entscheidung über den Nachhilfebedarf den Schulen aufgebürdet,
gleichzeitig aber auch festgelegt, dass dies Ausnahmefälle bleiben
müssten, die Nachhilfe auf kurze Zeitphasen beschränkt bleiben und
auf die kostengünstigsten Anbieter zurückgegriffen werden müsse.
Der Verbandsvorsitzende prognostizierte eine Klagewelle ohne Ende,
falls der Gesetzentwurf so umgesetzt werden sollte. Die Bestimmungen
seien viel zu schwammig, als dass daraus Entscheidungen abgeleitet
werden könnten. Zudem komme damit auf die Schulen in sozialen
Brennpunktgebieten eine ungeheuere Arbeitsflut zu, auf die sie nicht
vorbereitet seien. Dazu sagte er: "Da droht ein Bürokratiemonster zu
entstehen, das mehr Schaden als Nutzen anrichtet. Es ist auch nicht
nachvollziehbar, warum bei der Erarbeitung des Gesetzes die
Lehrerverbände nicht einbezogen wurden."
Meidinger bezweifelte überdies, ob sich angesichts der
Beschränkungen, Nachhilfe müsse kurz befristet, billig und eine
Ausnahme sein, überhaupt ein nennenswerter positiver Effekt
einstellen könne. Er plädierte dafür, statt in Bürokratie in Menschen
zu investieren und verstärkt Bildungsmentoren einzusetzen, die
betroffene Jugendliche über einen längeren Zeitraum begleiten. Der
Verbandsvorsitzende kündigte dazu in Kürze konkrete Vorschläge an.
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