(firmenpresse) - Anlageberater haben nach der Rechtsprechung des BGH erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über bestehende Risiken aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, bestehen nach der Rechtsprechung des BGH grundsätzlich Schadensersatzansprüche. In diesem Fall können betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus auch noch die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat sich dazu entschlossen, in Kooperation mit dem Forschungsinstitut des Bank- und Kapitalmarktrechts der Kester-Haeusler-Stiftung kostenfreie Veranstaltungen zum Thema „Haftungsfalle geschlossener Immobilienfonds – Verjährung, aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Beraterhaftung und steuerliche Risiken“ durchzuführen.
Referenten sind neben dem Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann, auch Herr RA Stefan Seitz, München, beide Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Es sind dabei folgende Veranstaltungstermine vorgesehen:
•am 22.10.2010 in Hamburg um 15:00 Uhr im Mercure Hotel Hamburg Airport, Langenhorner Chaussee 183, 22415 Hamburg
•am 28.10.2010 in Düsseldorf um 11:00 Uhr im Steigenberger Parkhotel, Königsallee 1a, 40212 Düsseldorf
•am 12.11.2010 in Berlin um 15:00 Uhr im Premier Best Western Hotel, Hotel am Borsigturm Betriebs GmbH, Am Borsigturm 1, 13507 Berlin
•am 18.11.2010 in Frankfurt a. M. um 14:00 Uhr im INNSIDE Frankfurt Eurotheum Hotel, Neue Mainzer Str. 66 – 68, 60311 Frankfurt a. M.
Wegen der jeweils begrenzten Teilnehmerzahl wird um schriftliche Anmeldung gebeten, gerne auch nur unter info(at)schutzverein.org oder unter seitz(at)kester-haeusler-stiftung.de.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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