(firmenpresse) - Der 5. Zivilsenat des OLG München hat per Endurteil vom 10.07.2012 die DAB Bank AG zu Schadensersatz verurteilt, weil nach dortiger Auffassung der DAB Bank AG das Fehlverhalten unter dem Gesichtspunkt des institutionalisierten Zusammenwirkens zuzurechnen sei.
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Der Vorstand, Frau Bettina Wittmann, zu dieser Entscheidung:
„Nach Auffassung des 5. Senats des OLG München sei der DAB Bank AG die Aufklärungs- und Beratungstätigkeit der Mitarbeiter der Accessio AG zuzurechnen, weil die Depotbank im eigenen Vergütungsinteresse die Accessio AG als Dritte mit der Zuführung von Kommissionsaufträgen aus einem aufklärungs- und beratungsdürftigen Kommittentenkreis betraut und es vollständig dem Dritten überlassen hatte, den Auftrag für das jeweilige Kommissionsgeschäft mit dem Kommittenten vorzubesprechen, die Kundenentscheidung herbeizuführen und somit die vollständige Anbahnung des Kommissionsauftrages vorzunehmen. Das Gericht stützt seine Verurteilung zu Schadensersatz auch darauf, dass die DAB Bank AG planmäßig mit der Accessio AG dahingehend zusammenarbeitete, dass die zahlreichen Kunden der Accessio AG nicht zu einer beliebigen Bank, sondern nur zur DAB Bank AG die nötigen Bankverbindungen herstellten und dadurch der Bank trotz ihres sonstiges Geschäftsmodells als „Execution-Only-Bank“ den Kundenkreis der aufklärungs- und beratungsdürftigen Bank den Kapitalanleger zuführte“.
Zahlreiche Geschädigte werfen der Accessio AG eine systematische Fehlberatung vor, weil über die Risiken der empfohlenen Wertpapiere nicht zutreffend aufgeklärt und die Anleger nicht ihren wahren Anlagezielen und Risikoneigungen gemäß erfasst und in Risikoklassen eingestuft worden seien.
Insbesondere seien konservative Anleger, welche dem Geschäftskonzept gemäß über zinssubventionierte Tagesgeldkonten bei der DAB Bank AG geworben worden sind, durch Verharmlosung oder Verschweigen der Risiken zur Anlage in hochriskante Produkte verleitet worden.
Ansprüche gegen die Accessio AG sind indes nicht mehr möglich, weil diese seit 2011 insolvent ist.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. kann die aktuelle Entscheidung des OLG München interessierten Anlegern jederzeit zur Verfügung stellen.
Gleichzeitig lässt der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. auch darauf hinweisen, dass das OLG München die Revision zum BGH zugelassen hat, weicht die dortige Entscheidung von der Rechtsauffassung des OLG Schleswig ab.
Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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