Anderer Fondsinitiator, gleiches Problem: Auch die Anleger der KGAL/ALCAS Medienfonds erhielten jüngst unerfreuliche Post von deren Wohnsitzfinanzämtern. Im Zuge einer für den Veranlagungszeitraum 2000 bis 2004 durchgeführten Betriebsprüfung wurde auch in den seitens der KGAL/ ALCAS – Gruppe aufgelegten Medienfonds (MFP Munich Film Partners, MAT Movies, MMDP und MACRON) die steuerliche Verlustabzugsfähigkeit nachträglich aberkannt.
(firmenpresse) - Ca. 20.000 Anleger haben sich zwischen 1998 und 2004 an den insgesamt 13 seitens der KGAL/ ALCAS – Gruppe aufgelegten Medienfonds mit einem Investitionsvolumen von ca. € 1,6 Milliarden beteiligt. Anders als prognostiziert, haben sich die mit der Zeichnung den Anlegern in Aussicht gestellten Renditeerwartungen nicht erfüllt. Neben dem drohenden Totalverlust der geleisteten Einlage sehen sich die Anleger nun hohen Steuerrückforderungen konfrontiert.
Hintergrund: Bei den o.g. Beteiligungen handelt sich vorliegend um Medienfonds mit einer sog. Defeasance Struktur, d.h. die am Ende der Laufzeit vereinbarte einmalige Lizenzzahlung ist durch eine Bank garantiert.
Zudem stehen die zu produzierenden Filme vollständig fest, was eine Mitbestimmung der Anleger von vornherein ausschließt. Diese müssen selbst unmittelbar an der Entscheidungsfindung teilhaben. Somit ist vorliegend die Herstellereigenschaft für die Anleger/ den Fonds nicht gegeben. Mangels hier bestehendem unternehmerischem Risiko des Anlegers - Grundvoraussetzung für die steuerliche Verlustzuweisung - entfällt damit die Option, steuerliche Anfangsverluste im Wege der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Statt sich auf einen positiven Ausgang der seitens der Fondsgeschäftsführung gegen die geänderten Steuerbescheide in Aussicht gestellten Klageverfahren zu verlassen, sollten auch betroffene KGAL / ALCAS Anleger sich nicht mit deren Situation abfinden, sondern jetzt aktiv werden.
Wie bereits im Zuge der Problematik in Medien-/Filmfonds an anderer Stelle berichtet, haben betroffene KGAL/ ALCAS Anleger im Falle in der Regel nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Risikoaufklärung sowie Prospektmängeln gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegenüber den involvierten Projektbeteiligten (Fondsverantwortliche/Vertrieb/ Bank) mit Aussicht auf Erfolg geltend zu machen.
Betroffene Anleger sollten sich diesbezüglich durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
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