(firmenpresse) - Nachdem die Fondsgeschäftsführung der Morgan Stanley P2 Value am 26.10.2010 die Liquidation bekannt gegeben hatte, dürfte für die schätzungsweise 100.000 Anleger der „worst case“ eingetreten sein.
Ursprünglich hätte dieser offene Immobilienfonds am 01.11.2010 wieder öffnen sollen. Die Morgan Stanley Real Estate GmbH hatte noch bis zuletzt die Hoffnung geschürt, sie könne eine Weiterführung des Fonds umsetzen. Diese Hoffnung konnte sich nicht umsetzen lassen – nun wird auch dieser Fonds abgewickelt, wie zuvor schon der KanAm Invest und der DEGI Europa.
„Nachdem die Anleger des „P2 Value“ schon drei Abwertungen ihrer Anteile in Höhe von insgesamt etwa 25% des Buchwertes hinnehmen mussten, wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Verlust noch größer ausfallen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche betroffenen Anlegern anrät, etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank anwaltlich prüfen zu lassen.
Morgan Stanley hat angekündigt, die im Fonds verbliebenen 34 Immobilien bis September 2013 zu verkaufen. Dabei soll die dreijährige, gesetzlich zulässige Kündigungsfrist in Abstimmung mit der BaFin ausgeschöpft werden. Die Erlöse sollen halbjährlich an die Anleger ausgeschüttet werden.
„Mit welchen Verkaufserlösen in concreto gerechnet werden kann, steht derzeit überhaupt nicht fest“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Betroffene Anleger sollten frühestmöglich ihre Chancen und Risiken durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, gilt auch hier die Verjährungsvorschrift des § 37 a WpHG a.F..
„Es handelt sich hier um eine stichtagsgenaue, kenntnisunabhängige Verjährung, welche am Tag der Beratung beginnt und spätestens in drei Jahren nach Erwerb der Fondsanteile verjährt“, so der Vorstand des Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Frau Bettina Wittmann ist zugleich auch Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt derzeit ca. 100 Bankengeschädigte in den verschiedensten Anlageformen bundesweit.
Es gibt demzufolge gute Gründe, sich der vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. gegründeten Interessengemeinschaft „Offene Immobilienfonds“ anzuschließen. Betroffene Anleger könne gerne weitere Informationen einholen unter info(at)schutzverein.org oder im Internet unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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