PresseKat - Überlange Gerichtsverfahren – ein strukturelles Problem

Überlange Gerichtsverfahren – ein strukturelles Problem

ID: 295374

(firmenpresse) - Mit seinem Urteil vom 02.09.2010 (Aktenzeichen: 46344/06 – Rumpfl/Deutschland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerügt, dass es in Deutschland keinen Rechtsbehelf gegen überlange zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren gibt. Ein Vorwurf, der aus anwaltlicher Sicht leider nur bestätigen lässt.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren, das über vier Instanzen geführt wurde, dauerte es insgesamt 13 Jahre, bis eine endgültige Entscheidung vorlag. Dabei nahm alleine das Berufungsverfahren vor dem OVG Magdeburg einen Zeitraum von fast acht Jahren ein. Eine erste Verzögerung dieses Verfahrens trat ein, als das Gericht das Verfahren ohne ersichtlichen Grund mehr als ein Jahr und sechs Monate nicht betrieb, eine weitere, als sich vor dem Termin zu mündlichen Verhandlung im Juli 2001 herausstellte, dass die Prozessakten des Gerichts verloren gegangen waren und ein neuer Termin nicht vor April 2004 anberaumt wurde. Über einen zwischenzeitlich von dem Beschwerdeführer erhobenen Prozesskostenhilfeantrag wurde erst nach etwa elf Monaten entschieden.

Dass über Prozesskostenhilfeanträge nicht entschieden wird oder Verfahren nicht betrieben werden, ist in der Praxis keine Seltenheit. Auch die Kanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer bearbeitet derzeit mehrere Verfahren, in denen über Prozesskostenhilfeanträge mehr als ein Jahr nicht entschieden wurde. Dabei indiziert bereits die Dauer alleine des PKH-Verfahrens, dass man über das jeweils vorliegende Problem trefflich streiten und somit die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos sein kann.

Gleichwohl lässt die derzeitige Rechtslage sowohl Anwalt als auch Mandant machtlos dastehen. Ein Zustand, der, wie der EGMR nun erneut festgestellt hat, gegen Art 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass mehr als die Hälfte der gegen die BRD festgestellten Konventionsverstöße diese Rechtsverletzung betreffen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf und man darf gespannt sein, wann der im August dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für einen entsprechenden Rechtsbehelf Gesetz wird. Alleine mit einem Gesetz wird das Problem jedoch nicht zu lösen sein, wenn gleichzeitig die Personalstrukturen innerhalb der Justiz immer weiter verschlankt werden.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wir bieten Ihnen fundierte und umfassende rechtliche Beratung und Vertretung Ihrer Interessen in Angelegenheiten aus dem Zivil- und Wirtschaftsrecht.



drucken  als PDF  an Freund senden  Offene Immobilienfonds: Krise nicht ausgestanden Medico-Fonds Nr. 30 aktuell: Beschlussfassung über Entschuldungs- und Sanierungskonzept der Gebau Fonds GmbH
Bereitgestellt von Benutzer: philippspoth
Datum: 12.11.2010 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 295374
Anzahl Zeichen: 2358

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Philipp Spoth
Stadt:

Siegburg


Telefon: 02241/ 958 99 39

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Überlange Gerichtsverfahren – ein strukturelles Problem"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Anfechtung von Mietverträgen ...

Mit seinem Urteil vom 06. August 2008 (Aktenzeichen: XII ZR 67/06) hat der BGH entschieden, dass die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume auch nach Überlassung der Mieträume und Beendigung des Mietvertrages zulässig ist. Entsprech ...

Neue Rechtsprechung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz ...

Die Klägerin war in der Zeit vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2008 bei dem Beklagten aufgrund eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages als Lehrerin beschäftigt. Da sie während ihres Studiums dort vom 01.11.1999 bis zum 31.01.2000 schon einmal a ...

Alle Meldungen von Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer