(firmenpresse) - Mit seinem Urteil vom 02.09.2010 (Aktenzeichen: 46344/06 – Rumpfl/Deutschland) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gerügt, dass es in Deutschland keinen Rechtsbehelf gegen überlange zivil- und verwaltungsgerichtliche Verfahren gibt. Ein Vorwurf, der aus anwaltlicher Sicht leider nur bestätigen lässt.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Verfahren, das über vier Instanzen geführt wurde, dauerte es insgesamt 13 Jahre, bis eine endgültige Entscheidung vorlag. Dabei nahm alleine das Berufungsverfahren vor dem OVG Magdeburg einen Zeitraum von fast acht Jahren ein. Eine erste Verzögerung dieses Verfahrens trat ein, als das Gericht das Verfahren ohne ersichtlichen Grund mehr als ein Jahr und sechs Monate nicht betrieb, eine weitere, als sich vor dem Termin zu mündlichen Verhandlung im Juli 2001 herausstellte, dass die Prozessakten des Gerichts verloren gegangen waren und ein neuer Termin nicht vor April 2004 anberaumt wurde. Über einen zwischenzeitlich von dem Beschwerdeführer erhobenen Prozesskostenhilfeantrag wurde erst nach etwa elf Monaten entschieden.
Dass über Prozesskostenhilfeanträge nicht entschieden wird oder Verfahren nicht betrieben werden, ist in der Praxis keine Seltenheit. Auch die Kanzlei Spoth Beyer Reidlingshöfer bearbeitet derzeit mehrere Verfahren, in denen über Prozesskostenhilfeanträge mehr als ein Jahr nicht entschieden wurde. Dabei indiziert bereits die Dauer alleine des PKH-Verfahrens, dass man über das jeweils vorliegende Problem trefflich streiten und somit die Rechtsverfolgung nicht aussichtslos sein kann.
Gleichwohl lässt die derzeitige Rechtslage sowohl Anwalt als auch Mandant machtlos dastehen. Ein Zustand, der, wie der EGMR nun erneut festgestellt hat, gegen Art 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Dabei weist das Gericht darauf hin, dass mehr als die Hälfte der gegen die BRD festgestellten Konventionsverstöße diese Rechtsverletzung betreffen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf und man darf gespannt sein, wann der im August dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für einen entsprechenden Rechtsbehelf Gesetz wird. Alleine mit einem Gesetz wird das Problem jedoch nicht zu lösen sein, wenn gleichzeitig die Personalstrukturen innerhalb der Justiz immer weiter verschlankt werden.
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