PresseKat - MMP Investitions-GmbH & Co. 2002 KG/2003 KG – Was können die Anleger noch tun?

MMP Investitions-GmbH & Co. 2002 KG/2003 KG – Was können die Anleger noch tun?

ID: 299613

(firmenpresse) - Himmlische Renditen wurden potentiellen Anlegern der Filmbeteiligungsfonds MMP im Jahr 2002 bzw. 2003 versprochen. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht es so aus, als sei das von den Anlegern eingesetzte Kapital vernichtet. Grund hierfür ist das verheerende Ergebnis, welches der Initiator in der Leistungsbilanz 2008 als „worst-case-Ergebnis“ bezeichnet hatte.

Welche Möglichkeiten haben Anleger des MMP Filmfonds nunmehr? „Für diejenigen Anleger, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben, stehen die Chancen auf Schadensersatz grundsätzlich nicht schlecht, haben Banken in der Regel von der Fondsgesellschaft für die Beratung und Vermittlung der Beteiligung Rückvergütungen erhalten, über welche sie ihre Kunden jedoch in den wenigsten Fällen aufgeklärt hatten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.. Nach der Rechtsprechung des BGH hat eine Bank ihren Kunden auf solche Rückvergütungen aber hinzuweisen; tut sie dies nicht und ist der Anleger zudem auch nicht in der Lage, mögliche Rückflüsse aus dem Emissionsprospekt „herauszulesen“, ist die Bank grundsätzlich für die pflichtwidrige Anlagefalschberatung haftbar, mit der Folge, dass die Bank den Anleger so stellen muss, als habe er die Beteiligung niemals erworben.

„Schadensersatzansprüche können zudem mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn ein Anleger nachweisen kann, dass ihm von seinem Anlageberater nicht ausreichend die konkreten Chancen und Risiken der Beteiligung erklärt wurden“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. ermöglicht betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Hierzu hat der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. einen Fragebogen entworfen, welcher unter www.schutzverein.org herunterzuladen ist.

Weitere Informationen können Sie zudem direkt über den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter info(at)schutzverein.org erhalten.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.

Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.



Leseranfragen:

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org



drucken  als PDF  an Freund senden  Weihnachtspost: So kommen Pakete pünktlich und günstig an So umgeht man die Erbschaftssteuer ganz legal
Bereitgestellt von Benutzer: Schutzverein
Datum: 19.11.2010 - 09:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 299613
Anzahl Zeichen: 2069

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina Wittmann
Stadt:

Passau


Telefon: 0851-9884011

Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.11.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"MMP Investitions-GmbH & Co. 2002 KG/2003 KG – Was können die Anleger noch tun?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.