(firmenpresse) - Gerne wurde offene Immobilienfonds als sichere und jederzeit verfügbare Kapitalanlage verkauft. Bei diesem Anlagemodell sammelt ein Fondsanleger Gelder ein, um davon in unterschiedlichen Regionen der Welt Immobilien zu kaufen. Über die Mieteinnahmen und durch Verkaufserlöse erhielten die Anleger jahrelang oft eine stabile Rendite zwischen 4% und 5%. Oftmals wurden die Fonds damit beworben, dass man sie börsentäglich zurückgeben könnte.
Doch mit der vielfach beworbenen „Sicherheit“ dürfte es spätestens vorbei sein, als mit dem Immobilienfonds KanAm sowie DEGI Europa die Fonds aufgelöst wurden. Seitdem ist es keineswegs mehr sicher, ob die bis zu 90.000 Anleger in DEGI Europa Immobilienfonds ihr gesamtes Geld zurückbekommen. Denn die Betroffenen sollen zwar in halbjährlichen Abständen ausbezahlt werden, wobei die erste Tranche bereits im Januar 2011 erfolgen soll; wie hoch die Gesamtzahlung letztendlich sein wird, ist unklar.
„Nach der Rechtsprechung müssen Anlageberater die Anleger im Rahmen der Beratung über die wesentlichen Risiken, wie beispielsweise ein Verlustrisiko, die eingeschränkte Handelbarkeit oder über steuerliche Risiken ordnungsgemäss informieren. Darüber hinaus muss zumindest von Banken über Kick-Back-Zahlungen, also versteckte Provisionszahlungen, aufgeklärt werden. Unterbleibt eine derartige Aufklärung, so machen sich die Anlageberater bzw. die dahinterstehenden Beratungsinstitute/Banken grundsätzlich schadensersatzpflichtig“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche Betroffenen auch aus verjährungsrechtlichen Gesichtspunkten rät, hinsichtlich des weiteren Vorgehens anwaltlichen Rat von einem auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt in Anspruch zu nehmen.
„Schadensersatzansprüche müssen binnen der damals geltenden Regelung des § 37 a WpHG a.F. stichtagsgenau kenntnisunabhängig binnen drei Jahre nach der Beratung geltend gemacht werden, drohen ansonsten mögliche Schadensersatzansprüche aus fahrlässiger Wertpapierfalschberatung zu verjähren“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter.
Demzufolge bietet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. jedem interessierten Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche gegen das beratende Kreditinstitut. Weitere Informationen hierzu unter www.schutzverein.org oder per Mail unter info(at)schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
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