Fleischwarenhersteller Zimbo trickst beim Wiegen seiner Hot-Dog Produkte / Moderne
Kontrollwaagen speichern Datenprotokolle im Verdachtsfall
(firmenpresse) - Bochum/Bonn, 25. November 2010 - Laut einem Bericht von Spiegel-Online steht der
Fleischwarenhersteller Zimbo derzeit unter Verdacht, bei seinen Hot-Dog Produkten das
Zielgewicht nicht zu erreichen. Stichproben und Zeugenaussagen deuteten darauf hin,
dass beim Gewicht systematisch geschlampt würde. Jörg A., ehemaliger Mitarbeiter bei
Zimbo, erklärt die vermeintlich illegale Vorgehensweise: Demnach wurde bei
Kontrollwiegungen zusätzlich eine leere Packung als Zusatzgewicht auf die Waage
gelegt. Das ermittelte Gewicht betrug dadurch 220 anstatt der tatsächlichen 212 Gramm.
Anna Wiesemann von der Verbraucherschutzzentrale Sachsen erklärt, dass lediglich zwei
Prozent der Produkte zwischen 200 und 300 Gramm laut Fertigpackungsverordnung
(FPV) maximal neun Gramm nach unten abweichen dürfen. Im Durchschnitt aber müsse
der Mittelwert wieder stimmen. Ziel der EU-Verordnung 178/2002 sei der
Verbraucherschutz und die Markttransparenz, erklärt die Autorin Romeo T. Toledo in ihrem
Buch „Verfahrenstechnische Grundlagen der Lebensmittelproduktion“. Durch eine
gesetzliche Regelung sei eine Vergleichbarkeit von Produkten über die Ländergrenzen
der EU hinaus möglich, der Irreführung der Verbraucher im Hinblick auf Packungsgrößen
und –inhalte werde so entgegengewirkt. Paragraph 22 der FPV legt fest, dass die
Füllmenge der Behälter zum Zeitpunkt der Herstellung im Mittel die Nennfüllmenge nicht
unterschreiten darf.
Das war bei einer von Spiegel-TV durchgeführten Stichprobenkontrolle allerdings nicht
der Fall. Hier wichen von 138 Proben 48 Stück vom Sollgewicht ab. Zimbo distanziert sich
in einer Stellungnahme an Spiegel-Online von illegalen Motiven. Die Verpackungen
dienten lediglich dazu, das genaue Leergewicht beim Wiegen besser ermitteln und
überprüfen zu können. Ob es sich tatsächlich um eine vorsätzliche Täuschung handelt
oder um technische Schwierigkeiten in der Prozesskette, bleibt zum Zeitpunkt ungeklärt.
Dabei sei es eigentlich sehr einfach, rechtliche Probleme und einen Imageverlust durch
fehlerhaftes Gewicht der verkauften Packungen zu vermeiden, erklärt Dieter Conzelmann,
Director Industry Solutions beim baden-württembergischen Systemlöser Bizerba: „In der
industriellen Fertigung sollten kontinuierlich Kontrollwiegungen durchgeführt und die
Wiegeergebnisse lückenlos dokumentiert werden. Denn mit Hilfe solcher
Datenprotokolle kann ein Unternehmen im Verdachtsfall auch beweisen, dass alle
Chargen das Werk mit dem Sollgewicht verlassen haben“.
Auch das Thema Mogelpackungen durchzieht die deutsche Medienlandschaft schon seit
längerem. Hier handelt es sich zwar nicht um rechtliche Verstöße, aber ebenso um eine
Irreführung der Verbraucher durch versteckte Preiserhöhungen. Eine Neuheit aus der
Trickkiste: Es werden Produkte angeboten, bei denen die Füllmenge zwar erhöht wird, der
Preis dazu aber überproportional steigt. So gebe es aktuell, laut Verbraucherzentrale
Hamburg, das Spülmittel ultra Palmolive in 600-Milliliter-Packungen statt den bisherigen
500-Millilitern. Umworben wird das Produkt mit „Neu + 20 % mehr Inhalt“. Der Preis stieg
bei einigen Händlern von 0,85 Euro auf 1,65 Euro, was einer Preiserhöhung von 62
Prozent entspricht.
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