(firmenpresse) - Mehr als 1,0 Millionen Anleger sollen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds geschädigt geworden sein, wurden Anteile an offenen Immobilienfonds so sicher wie Festgeld an meist unerfahrene Privatanleger zur Zeichnung empfohlen.
Grundsätzlich gilt die Anlage in Immobilien seit jeher als sichere und ertragreichere Geldanlage, die auch inflationsbedingte Geldwertverluste ausgleichen kann. Für die deutschen Investmentgesellschaften bot es sich deshalb an, den ursprünglich für den Bereich der Wertpapiere entwickelten Investmentgedanken auf die Anlage in Grundstücke auszudehnen. So wurden erstmals 1959 offene Immobilienfonds aufgelegt. Der Boom bei den offenen Immobilienfonds begann 2001, als die Anleger das Vertrauen in Aktien verloren hatten. In drei Jahren hatte sich das Vermögen fast verdoppelt.
„Grundsätzlicher Nachteil eines offenen Immobilienfonds ist die Tatsache, dass sie Kursschwankungen unterliegen. Dies hat sich insbesondere im Zuge der Finanzkrise im Jahr 2008 deutlichst bemerkbar gemacht. Viele offene Immobilienfonds gerieten unter massiven Druck, weil die Anleger massenweise Gelder aus ihnen abzogen. Um nicht zu Notverkäufen von Immobilien gezwungen zu werden, setzten 12 offene Immobilienfonds die Anteilsrücknahme aus. Betroffene Anleger konnten ihre Fondsanteile nur noch über die Börse verkaufen und machten dabei erhebliche Verluste“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., die weiters über ihre Erfahrung berichtet, dass spezifische Risiken den wenigsten Privatanlegern bei Verkauf mitgeteilt wurden, demzufolge die meisten Anleger um die weitere Entwicklung ihrer Fondsbeteiligung mehr als verunsichert sind.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. empfiehlt betroffenen Anlegern grundsätzlich eine fachkundige anwaltliche Beratung um mögliche Schadensausgleiche, muss indes jeder Anleger Sorge dafür tragen, dass mögliche Schadensersatzansprüche binnen unverjährter Frist geltend gemacht werden. Daher sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet jedem geschädigten Kapitalanleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung. Weitere Informationen unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
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