PresseKat - Fundus Fonds Nr. 27 – Landgericht München verurteilt Stadtsparkasse zu Schadensersatz

Fundus Fonds Nr. 27 – Landgericht München verurteilt Stadtsparkasse zu Schadensersatz

ID: 313226

(firmenpresse) - Das LG München hat mit Entscheidung vom 27.05.2008 eine Stadtsparkasse zu Schadensersatz wegen erwiesener Falschberatung in Sachen „Fundus Fonds Nr. 27“ verurteilt. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf eine Pressemitteilung.

Hintergrund der Klage war eine Falschberatung der Anleger durch die Bank. Es ging um den Fundus Fonds Nr. 27, welcher nach Beratung durch den Zweigstellenleiter der beklagten Stadtsparkasse von den Anlegern gezeichnet wurde.

„Das LG München unterstellte die getroffene Aussage des Bankmitarbeiters, dass dieser aufgrund des Prospekts beraten hat, als wahr, erkannte hierin jedoch ein Beratungsversäumnis, da das Prospekt zur Fundus Fonds 27 KG unzureichend das Verlust- und Haftungsrisiko darstelle“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zudem auf die Rechtsprechung des BGH hinweist, wonach verjährungsrechtlich jeder Beratungsfehler gesondert im Rahmen der anwaltlichen Prüfung zu betrachten ist.

„Mit Urteil zum Az.: V ZR 25/07 stellte der BGH klar, dass die dreijährige Verjährungsfrist bei Beratungsfehlern für jede Pflichtverletzung separat zu berechnen sei, grundsätzlich das Ausbleiben von Ausschüttungen keine Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen begründet, wenn ein mögliches Totalverlustrisiko zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Das LG München I erkannte die Argumentation in vorzitierter Entscheidung der beklagten Bank, die Anleger hätten bereits mit Erhalt der Geschäftsberichte Kenntnis von der Gefährdung ihrer Beteiligung hätten haben können, nicht an.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern demzufolge auch zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Problematiken die Sach- und Rechtslage umfassend durch einen auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktsrechts spezialisierten Rechtsanwalts prüfen zu lassen. Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Schadensersatzansprüche. Weitere Informationen hierzu unter info(at)schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.




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Datum: 10.12.2010 - 14:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Kategorie:

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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.12.2010

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