PresseKat - ERGO-Verbrauchertipps"In weiser Voraussicht"

ERGO-Verbrauchertipps"In weiser Voraussicht"

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(firmenpresse) - Vorausschauen und vorsorgen

Eine Geburtstagstorte, üppig bestückt mit 80 leuchtenden Kerzen - jeder zweite Deutsche könnte in den Genuss dieses grandiosen Anblicks kommen. Denn 50 Prozent der Männer hierzulande werden laut Statistischem Bundesamt ihren 80., die Hälfte der Frauen sogar ihren 85. Geburtstag feiern. Doch die Aussicht auf ein stolzes Alter wirft auch ernsthafte Fragen auf. Etwa wer die eigenen Geschäfte übernimmt, wenn man plötzlich ausfällt. Oder wer den eigenen Willen durchsetzt, wenn man ihn selbst nicht mehr formulieren kann. Über die reine Erbschafts- und Nachfolgeplanung hinaus wird es heutzutage zunehmend wichtig, auch für den Fall der eigenen Geschäftsunfähigkeit umfassende Vorsorge zu betreiben. "Ein Testament allein ist in der Regel nicht ausreichend", wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung und raten: "Damit Angehörige oder Vertrauenspersonen im Ernstfall rasch und in Ihrem Sinne handeln können, sollten Sie sie mit Vollmachten ausstatten." Was nämlich Viele nicht wissen: Selbst der Ehepartner oder eigene Kinder müssen sonst oft zeitraubende gerichtliche Umwege gehen, um stellvertretend wichtige medizinische Entscheidungen zu treffen oder dringende Bankgeschäfte abzuwickeln. Grundsätzlich empfiehlt sich hier eine General- und Vorsorgevollmacht, die notariell beglaubigt sein sollte.

Quelle: ERGO


Medizinische Grenzen genau festlegen

Eine Stimme bei medizinischen Entscheidungen haben, selbst wenn man sich nicht mehr mitteilen kann - das ist der Sinn eine Patientenverfügung. Hierin lässt sich beizeiten festlegen, wie lange und mit welchen Methoden man im Ernstfall behandelt werden möchte. Um seinen Willen festzuhalten reicht grundsätzlich eine schriftliche Abfassung, die keine vorgeschriebene Form erfüllen muss. "Der Behandlungswunsch muss aber so konkret wie möglich erkennbar sein", raten die Experten der ERGO Lebensversicherung. Allgemeine Formulierungen wie "Verzicht auf Apparatemedizin" sind dagegen missverständlich. Besser ist es, explizite Situationen zu nennen und zu begründen, warum man in diesen nicht weiter behandelt werden möchte. Einen praktischen Wegweiser bieten hier Formulierungshilfen, wie sie etwa das Bundesjustizministerium oder die Ärztekammern anbieten. "Je genauer auch die persönlichen Gründe für die Patientenverfügung dargelegt werden, desto besser können später Ärzte und Vorsorgebevollmächtigte in Zweifelsfällen entscheiden", raten die ERGO-Experten.





Quelle: ERGO


Die Lieben finanziell absichern

Wer mitten im Leben steht, verdrängt gern den Gedanken, dass manchmal schon ein kleiner Moment alles verändern kann: Wird beispielsweise ein Elternteil plötzlich aus dem Leben gerissen, müssen die Hinterbliebenen nicht nur mit dem menschlichen Verlust fertig werden: "Wo eine entsprechende Vorsorge fehlt, steht die Familie in diesem Fall nicht selten auch wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand. Der Staat kann mit durchschnittlich 551 Euro Witwenrente die entstandene Lücke keinesfalls schließen", wissen die Experten der ERGO Lebensversicherung. In solchen Fällen bietet die Risikolebensversicherung eine verlässliche Absicherung - gerade für Angehörige, die kein eigenes Einkommen erzielen und daher nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Insbesondere für junge Familien mit knappem Haushaltsbudget ist dieser Risikoschutz eine günstige Variante der Absicherung. Wer auch in höherem Alter seine Angehörigen vor finanziellen Belastungen schützen möchte, ist dagegen mit einer Sterbegeldversicherung gut beraten. "Sie deckt die teilweise erheblichen Kosten, die mit dem eigenen Ableben verbunden sind, und gibt damit Vielen das gute Gefühl, schon zu Lebzeiten wichtige Einzelheiten geregelt und finanziell vorgesorgt zu haben", so die Erfahrung der ERGO-Experten.

Quelle: ERGO


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Datum: 15.12.2010 - 14:31 Uhr
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