Haftpflichtversicherung für Hundehalter
(firmenpresse) - Haustiere gehören für viele Menschen zum Leben einfach dazu. So gab es in Deutschland 2009 allein über fünf Millionen Hunde, oder anders ausgedrückt: In jedem vierten deutschen Haushalt lebt ein vierbeiniger Freund. Herrchen und Frauchen sind dabei allerdings nicht nur für Pflege und Ernährung verantwortlich: Macht Struppi etwas kaputt, steht der Besitzer für die Kosten gerade. Was viele Hundefreunde dabei vergessen: Während Kaninchen, Katzen oder Kanarienvögel als zahme Kleintiere meist noch unter den Schutz der normalen Privathaftpflichtversicherung fallen, müssen Hunde in der Regel extra versichert werden. Was Hundehalter deshalb unbedingt bedenken sollten, weiß Haftpflicht-Expertin Tanja Cronenberg von ERGO.
"In Deutschland ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, wer für Personen- und Sachschäden haften muss, die von einem Haustier verursacht werden: Den Schaden trägt der Halter des tierischen Übeltäters", bestätigt ERGO-Expertin Tanja Cronenberg.
Bello der Bruchpilot
Beim Herumtollen und Spielen ist ein Hunde-Malheur in der Tat schnell passiert: Zerkratzte Böden oder umgestoßene Vasen gehören dabei noch zu den kleineren Übeln, verglichen mit den Folgen eines rasanten Sprints über die vierspurige Ringstraße, der mit größeren Blech- oder gar Personenschäden enden kann. "Genau in diesen, leider gar nicht so seltenen Fällen, können sich Frauchen und Herrchen auf eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung verlassen", meint Versicherungsexpertin Tanja Cronenberg. Diese übernimmt nicht nur mögliche Schadensersatzansprüche, wenn fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen verletzt werden - übrigens auch im Hotel oder bei längeren Auslandsaufenthalten. Geprüft wird in diesen Fällen dann auch, inwieweit Ansprüche gegen den Hundehalter überhaupt gerechtfertigt sind.
Wenn zwei (Hunde) sich streiten
So brav und artig der eigene Vierbeiner auch sein mag: Gerade Rüden wollen keineswegs immer "nur spielen", wenn sie beim Gassigehen andere Hunde in ihrem Revier antreffen. Kommt es dann zum Kampf zwischen Bello und Hasso, fliegen unter Umständen nicht nur die Fetzen: "Muss Ihr vierbeiniger Freund nach einer Rangelei zum Tierarzt, lässt Sie Ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung auch dann nicht im Stich. Denn kann der gegnerische Hundehalter einmal nicht ermittelt werden oder ist das gegnerische Herrchen finanziell nicht in der Lage, für den entstandenen Schaden aufzukommen, übernimmt die Versicherung zumindest einen Teil Ihrer Kosten", so die ERGO-Expertin. Kommt es zum Schlimmsten und muss der treue Gefährte nach einer tierischen Auseinandersetzung mit einem anderen Hund eingeschläfert werden, zahlt die Hundehalter-Haftpflicht übrigens auch dafür - und beteiligt sich sogar an den Kosten für eine angemessene Bestattung.
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