(ots) - Die tägliche Arbeit am Computerbildschirm stellt
hohe Anforderungen an die Augen. Mehrere Stunden am Tag kleine
Zeichen und Buchstaben auf dem Monitor zu fixieren, kann zum
Hochleistungssport für die Augen werden. Ist das Sehvermögen
eingeschränkt oder der Arbeitsplatz schlecht beleuchtet, können
Beschwerden auftreten wie Kopfschmerzen, brennende Augen,
verschwommene Sicht oder sogar Nacken- und Rückenschmerzen.
Um die Augen nicht zu strapazieren, sollte auf ausreichende
Beleuchtung und eine gute Einstellung des Monitors geachtet werden.
Dieser sollte nicht erhöht aufgestellt sein. Das ermöglicht bei einem
Abstand zwischen 50 und 80 cm eine gesunde Arbeits- und Lesehaltung.
Ausreichend große Schriftzeichen und eine dunkle Schriftfarbe auf
einem hellen Hintergrund sorgen ebenfalls für eine Entlastung der
Augen.
"Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G 37 zeigt
sich, dass etwa 30 bis 40 Prozent der Beschäftigten ein nicht
ausreichendes oder nicht ausreichend korrigiertes Sehvermögen haben",
erklärt Dr. Jens Petersen, Arbeitsmediziner bei der gesetzlichen
Unfallversicherung VBG.
Häufig schafft eine Brille Abhilfe, doch viele Beschäftigte wissen
nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht auf eine
arbeitsplatzbezogene Sehhilfe haben. Wird in einer
Vorsorgeuntersuchung festgestellt, dass die vorhandene
Universalbrille zum Arbeiten am Bildschirm nicht mehr ausreicht, kann
eine spezielle Bildschirmarbeitsplatzbrille erforderlich sein. Im
Vorhinein sollte über die Höhe der zu übernehmenden Kosten ein
Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hergestellt sein.
Regelungen hierzu können beispielsweise im Rahmen von
Betriebsvereinbarungen getroffen werden.
Dr. Jens Petersen empfiehlt: "Lassen Sie regelmäßig Ihr
Sehvermögen durch den Betriebsarzt überprüfen, wenn Sie oft am
PC-Bildschirm arbeiten. Eine verminderte Sehschärfe führt schnell zu
Beschwerden, die sich durch eine fachgerechte Korrektur mit einer
Brille leicht vermeiden lassen."
Weitere Informationen finden Interessierte in dem VBG-Flyer
"Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz", den sie unter
www.vbg.de/downloads kostenfrei herunterladen können (Suchwort:
Sehhilfen).
Pressekontakt:
Daniela Dalhoff
PR-Referentin
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