(ots) - Jedes Unternehmen braucht einen Betriebsarzt. Aber
welchen Nutzen haben die Unternehmen und ihre Beschäftigten vom
Betriebsarzt? Die Hauptaufgabe ist es, die Gesundheit der
Beschäftigten am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern. So
unterstützt der Betriebsarzt den Arbeitgeber nicht nur bei einer
gesundheitsfördernden und ergonomischen Ausstattung von
Arbeitsplätzen, er kann auch Vermittler zwischen Beschäftigten und
dem Arbeitgeber bei Konflikten und Suchterkrankungen im Betrieb sein.
"Der Betriebsarzt steht nicht nur dem Arbeitgeber und den
Beschäftigten mit seinem medizinischen Sachverstand für sichere und
gesunde Arbeitsverhältnisse zur Seite, er kümmert sich auch um die
Beratung chronisch Kranker und Beschäftigter, die in ihrer
Arbeitsleistung eingeschränkt sind", erläutert Arbeitsmediziner Dr.
Jens Petersen von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG.
Genau wie jeder andere Arzt unterliegt auch der Betriebsarzt dabei
der ärztlichen Schweigepflicht. Was Beschäftigte mit dem Arzt
besprechen, bleibt geheim.
Aber auch bei betrieblichen Gesundheitsaktionen ist der
Betriebsarzt gefragt.
"Nicht selten initiieren die Betriebsärzte Vorsorgeprogramme und
Gesundheitstage", schildert Dr. Jens Petersen. "Und, was viele nicht
wissen, der Betriebsarzt betreut auch die Beschäftigten, die von
ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden."
Weitere Informationen finden Interessierte unter
www.vbg.de/downloads (Suchwort: Betriebsarzt. Genaue Informationen zu
den Einsatzzeiten sind unter dem Stichwort Vorschrift 2 zu finden).
Die VBG ist eine gesetzliche Unfallversicherung mit über 31 Mio.
Versicherungsverhältnissen in Deutschland. Versicherte der VBG sind
Arbeitnehmer, freiwillig versicherte Unternehmer, Patienten in
stationärer Behandlung und Rehabilitanden, Lernende in
berufsbildenden Einrichtungen und bürgerschaftlich Engagierte. Zur
VBG zählen über 900.000 Unternehmen aus mehr als 100 Gewerbezweigen -
vom Architekturbüro bis zum Zeitarbeitsunternehmen. Weitere
Informationen: www.vbg.de
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Daniela Dalhoff
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