(ots) - Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, weist im
Vorfeld der Beratungen über das Anlegerschutz- und
Funktionsverbesserungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen
Bundestages am Mittwoch auf die nach wie vor fehlende gleichwertige
Regulierung der Akteure am Grauen Kapitalmarkt und insbesondere der
freien Finanzvertriebe hin. Fröhlich: "Besser für das Vertrauen in
die Anlageberatung wäre es, wenn freie Berater der gleichen Aufsicht
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
unterliegen würden wie die Banken auch."
Während freie Beratungsunternehmen im Umgang mit ihren Kunden nur
der unzureichenden Kontrolle der Gewerbeämter unterzogen würden,
plane das Parlament im Bankbereich, die Aufsicht durch die BaFin auf
jeden einzelnen Mitarbeiter auszudehnen. "Die Registrierung von 300
000 Bankberatern in ganz Deutschland ist ein administrativer Popanz",
so Fröhlich, "und stellt außerdem eine Ungleichbehandlung mit den
freien Finanzvertrieben dar". Im Ãœbrigen stellten sich die Banken
selbstverständlich den Folgen einer möglichen Fehlberatung, bereits
jetzt hafte der Vorstand. Um den Anlegerschutz zu verbessern, schlägt
Fröhlich vor, pro Bank einen verantwortlichen Vertriebsbeauftragten
bei der BaFin zu registrieren, der auch zu Themen wie beispielsweise
Provisionssystemen rechenschaftspflichtig sei. Fröhlich: "Der Schutz
der Anleger ist den Volksbanken und Raiffeisenbanken ein wichtiges
Anliegen. Wir haben 30 Millionen Kunden, von denen 16,4 Millionen
sogar Anteilseigner ihrer Genossenschaftsbank sind und dieser damit
ihr Vertrauen aussprechen. Wir brauchen aber in Deutschland einen
verlässlichen Anlegerschutz für alle Anbieter von
Finanzdienstleistungen. Mehr Bürokratie ist dabei keine Lösung."
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