(ots) - Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
hat die Bundesregierung aufgefordert, endlich die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. "Vor exakt einem Jahr hat das
Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Regelsätze als
verfassungswidrig bezeichnet, weil sie gegen Art. 1 GG, die Würde des
Menschen, und Art. 20 GG, das Soziastaatsgebot, verstoßen. Und noch
immer warten die Kinder auf die Berücksichtigung ihrer spezifischen
Bedürfnisse wie Bildung und soziale Teilhabe", sagte Heinz Hilgers,
Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. "Es kann nicht sein, dass
die Kinder die Leidtragenden der Unfähigkeit der Regierung sind.
Dieser verfassungswidrige Zustand muss so schnell wie möglich beendet
werden", so Hilgers weiter.
Hilgers wies zudem darauf hin, dass der vorliegende Gesetzentwurf
der Regierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht
ausreichend berücksichtige und ebenso verfassungswidrig sei. "Es ist
richtig, dass die Opposition dem nicht zugestimmt hat." So weise die
Berechnung der Kinderregelsätze erhebliche statistische Mängel auf.
Die Statistikmethode sei intransparent, auf einer zu geringen Basis
berechnet und deshalb nicht nachvollziehbar.
"Auch der gesunde Menschenverstand sagt uns, dass von einem Betrag
von 6,09 EUR nicht die komplette hygienische Versorgung wie Windeln
und Babyöl für einen Säugling für einen Monat zu finanzieren ist",
nannte Hilgers nur eins von vielen praktischen Beispielen, die den
Widersinn des Regierungsentwurfes belegen. "Auch eine Opposition darf
einem verfassungswidrigen Gesetzentwurf nicht zustimmen. Deshalb
fordern wir sie auf, auch in künftigen Verhandlungen hart zu
bleiben", sagte Hilgers.
Pressekontakt:
Johanna Suwelack
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
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