Presseinformation
Mit www.studienplatzklage.de zum Wunschstudienplatz
– Neues Portal informiert rund um das Thema Studienplatzklage –
– Nächste Frist für „Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes
außerhalb der festgesetzten Kapazität“ endet am 1. April 2011 –
(firmenpresse) - Köln, 10.02.2011 „Kapazität ausgeschöpft“ heißt es derzeit für viele
Abiturienten, die sich auf einen Studienplatz beworben haben. Doppelte
Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Zahl der
Studienplatzbewerber rasant steigen lassen. Immer mehr Bewerber müssen
mit einer Absage rechnen.
„Viele junge Menschen sind jedoch nicht bereit, eine solche Ablehnung zu
akzeptieren. Immer häufiger schlagen sie den Weg einer so genannten
Studienplatzklage ein“, erklärt Christian Teipel, Rechtsanwalt bei BIRNBAUM
& Partner in Köln. Doch sei diese Möglichkeit, seinen Wunschstudienplatz zu
erhalten, unter Abiturienten noch längst nicht bekannt genug.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Kanzlei Birnbaum Rechtsanwälte das
Projekt www.studienplatzklage.de ins Leben gerufen. Auf der Website
können Abiturienten und Studienplatzbewerber sich umfassend, kostenlos
und unverbindlich über das Thema Studienplatzklage informieren: Fragen zu
Kosten und Dauer werden beantwortet; es wird ebenso erklärt, wie eine
Studienplatzklage funktioniert und welche Chancen man bei welchem
Studiengang hat, wie über einzuhaltende Fristen informiert.
Bei der Studienplatzklage handelt es sich um ein spezielles Verfahren, mit
denen weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Die
Bewerber können dann einen Anspruch darauf geltend machen. „Mit einer
solchen Klage ersparen sich viele Menschen unnötige und jahrelange
Wartezeit. Das gilt insbesondere für die nichtmedizinischen Studiengängen,
in denen die Erfolgsaussichten sehr gut sind“, so Teipel.
Für das Sommersemester enden die nächsten Fristen für den „Antrag auf
Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität“ (der
so genannte AKA) am 1. April 2011 – genügend Zeit also, trotz Ablehnung
doch noch den Studienplatz zu bekommen.
Die Kanzlei Birnbaum Rechtsanwälte mit Sitz in Köln ist spezialisiert auf
Schulrecht und Hochschulrecht.
BIRNBAUM & Partner Rechtsanwalt Christian Teipel
Hohenzollernring 39-41 50672 Köln
Tel. 0800-90 70 999 presse(at)studienplatzklage.de
dictum law communications Dr. Constanze Baumgart
Hohenstaufenring 62 50674 Köln
Tel. 0221- 221-37 99 49 50 Baumgart(at)dictum-law.com