- Harte Rechtsprechung in den letzten Jahren -
- Juristen bewerten schon geringfügige Übernahmen ohne Kennzeichnung als Täuschungsversuch -
(firmenpresse) - Köln, den 17.02.2011 Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg steht im Trommelfeuer: Er soll eine ganze Reihe von Textpassagen in seiner Doktorarbeit aus fremden Texten übernommen haben, ohne die Zitate als solche kenntlich zu machen. Der Minister meint dagegen, dass er allenfalls versehentlich einzelne Fußnoten korrekt zu setzen versäumt haben könnte. "Selbst die bereits jetzt von Minister zu Guttenberg eingeräumten möglichen Versäumnisse dürften allerdings für die Aberkennung des Doktorgrades genügen", meint der Rechtsanwalt Dr. Christian Birnbaum aus Köln, einer der wenigen Prüfungsrechtsspezialisten bundesweit. "Die Rechtsprechung ist da mittlerweile sehr hart: Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat Ende letzten Jahres in einem ähnlichen Fall entschieden, dass schon die geringfügige Übernahme von fremden Textpassagen ohne Verdeutlichung den Täuschungsversuch begründet.“ Ganz ähnliche Entscheidungen habe es in den letzen Jahren auch von den Oberverwaltungsgerichten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegeben. „Wenn sich die Übernahme fremder Texte in dem nun behaupteten Umfang bewahrheiten sollte, wird sich der Doktortitel des Ministers wohl kaum halten lassen", so Birnbaum. Der Anwalt hält es auch für gut möglich, dass Guttenberg nur der erste Prominente ist, dessen Doktorarbeit nun derart unter die Lupe genommen wird. "Die besseren Entdeckungsmöglichkeiten durch Internet und Spezialsoftware lassen erwarten, dass da noch einiges nachkommt."
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