(firmenpresse) - Köln, den 28.02.2011 Zurzeit werden die Bescheide über die Vergabe der Gesamtschulplätze in Nordrhein-Westfalen versandt. Jedes Jahr sind die Aufnahmeverfahren an den Gesamtschulen für viele Eltern mit großen Enttäuschungen verbunden: An allen Gesamtschulen des Landes Nordrhein-Westfalen besteht ein erheblicher Anmeldeüberhang. Wenig bekannt ist, dass man gegen die Ablehnung der Schulaufnahme rechtlich vorgehen kann. "Wir führen jedes Jahr Verfahren gegen Gesamtschulablehnungen, und meistens mit Erfolg", sagt Dr. Christian Birnbaum, Rechtsanwalt und Schulrechtsspezialist aus Köln. "Es gibt da jede Menge Angriffspunkte. Sehr viele Schulleiter spielen bei der Vergabe der Schulplätze nicht mit offenen Karten.“ Einerseits gibt es klare rechtliche Vorgaben, wie viele Klassen zu bilden sind, wie viele Schüler in jeder Klasse Aufnahme finden müssen und nach welchen Kriterien die Plätze zu verteilen sind. Die Schulleiter andererseits versuchen häufig, die Klassen künstlich klein zu halten und bevorzugen die Schüler mit den besseren Noten. „Häufig lenken die Schulleiter ein, wenn man gegen die Vergabepraxis vorgeht."
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