PresseKat - Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR: Anleger haften nicht für Inn

Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR: Anleger haften nicht für Innenfinanzierungsdarlehen

ID: 347012

Die bis dato von Hiobsbotschaften nicht gerade verschont gebliebenen Anleger des geschlossenen Cumulus Immobilienfonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können aufatmen: Gemäß eines unlängst zu ihren Gunsten ergangenen Urteils des LG Frankenthal haften die Cumulus-Anleger nicht für die seinerzeit dem Fonds durch die EuroHypo AG gewährten und zwischenzeitlich zur Rückzahlung fällig gestellten Innenfinanzierungsdarlehen.

(firmenpresse) - Wie bereits an dieser Stelle berichtet, war die EuroHypo AG nach Scheitern des Sanierungskonzeptes dazu übergegangen, Anleger des o.g. Fonds auf anteilige Rückzahlung des dem in Schieflage geratenen Cumulus-Fonds gewährten Innenfinanzierungsdarlehens zu verklagen. Dem vorausgegangen waren mehrere verzweifelte Aufrufe der Fonds-Geschäftsführung ALWOG, die Cumulus-Gesellschafter zur Annahme des als alleiniges Rettungsmittel propagierten Sanierungskonzepts zu bewegen. Nachdem selbst die Androhung einer quotalen Haftung in nicht unerheblicher Höhe eine Vielzahl der betroffenen Cumulus-Anleger weder zu beeindrucken noch zu einer nochmaligen Nachschusszahlung zu bewegen vermochte, sah sich die EuroHypo AG veranlasst, den Gerichtsweg zu beschreiten.

Auch Anleger anderer Cumulus/Imperial-Fonds von Nachhaftung betroffen

Für die Anleger des Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR bedeutet dies nun, dass sie nicht noch einmal Gelder in ein – laut der Zeitschrift kmi schon frühzeitig prognostiziert – zum Scheitern verurteiltes Anlagemodell nachschießen müssen. Doch nicht nur die Zeichner des Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR können von der Entscheidung des Landgericht Frankenthal profitieren: In einer Vielzahl von Cumulus- bzw. Imperial-Fonds droht den Gesellschaftern, seitens der innenfinanzierenden Banken in Nachhaftung genommen zu werden.

Prüfung von Rechtsansprüchen nach wie vor noch möglich

Cumulus-Anleger, die von einer Zahlungsforderung betroffen sind, sollten selbiger nicht ohne Weiteres nachkommen, sondern umgehend deren in Betracht kommenden Abwehransprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Darüber hinaus haben Anleger von Cumulus- und Imperial-Fonds nach wie vor noch die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegenüber den vorliegend involvierten Projektbeteiligten (Bank/Vertrieb/Fondsverantwortliche) überprüfen zu lassen. Vor dem Hintergrund der zum 31.12.2011 endenden Verjährungsfrist ist auch hier ein schnelles Handeln anzuraten.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



Leseranfragen:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



PresseKontakt / Agentur:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



drucken  als PDF  an Freund senden  intersoft consulting services wächst mit neuen Büros in München und Frankfurt Vergleichende Werbung mit zwei gegenübergestellten Kassenbons ohne Erläuterung unzulässig
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 11.02.2011 - 15:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 347012
Anzahl Zeichen: 2590

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Stadt:

Esslingen am Neckar


Telefon: 0711-9308110

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 11.02.2011

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Cumulus-Fonds "Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt" GdbR: Anleger haften nicht für Innenfinanzierungsdarlehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Hänssler und Häcker-Hollmann