930 Menschen gründeten im vergangenen Jahr ihr eigenes Unternehmen, um ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) hat im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums die Gründer mit 8,2 Millionen Euro unterstützt. Diese Gelder wurden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt.
(firmenpresse) - „Für viele Menschen ist der Weg in die Selbstständigkeit ein mutiger Schritt aus der Arbeitslosigkeit“, weiß GFAW-Geschäftsführer Thomas Kretschmer. „Ein durchdachter Businessplan und die geeignete Finanzierung bilden das Fundament für eine erfolgreiche Unternehmensgründung. Für die meisten Gründungsinteressierten besteht jedoch hoher Beratungsbedarf“, so Kretschmer. Viele der Gründer seien Langzeitarbeitslose. Aber auch junge Menschen, die nach ihrer Ausbildung keinen Job gefunden haben, wagen den Schritt in die Selbstständigkeit.
Arbeitslose, die eine Firma gründen wollen, können von der GFAW bis zu 7.200 Euro für maximal ein Jahr erhalten. Das Geld dient der Finanzierung des Unternehmens. Damit können beispielsweise die Mieten bezahlt oder Rechner, Drucker, notwendige technische Geräte (ggf. die Abschreibungen dafür) sowie Büromittel angeschafft werden. Voraussetzung ist, dass die Gründer arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 57 SGB III haben. Zudem muss eine befürwortende Stellungnahme von der IHK oder HWK vorliegen, dass die Gründung tragfähig ist und der Gründer die notwendigen fachlichen Voraussetzungen mitbringt. Spätestens eine Woche vor Gründung muss der Antrag bei der GFAW eingehen.
Die Familienhebamme Claudia Biedermann hat im Oktober 2010 mit Hilfe der GFAW den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. „Mit den Fördergeldern konnte ich mir meinen langjährigen Traum, eine eigene Hebammenpraxis zu eröffnen, erfüllen“, erklärt die Familienhebamme. „Die Förderung ermöglichte mir einen guten Start. Damit konnte ich meine Praxis einrichten und vor allem Geräte für die Schwangerschaftsvorsorge, wie zum Beispiel ein CTG, finanzieren“.
„Oftmals haben arbeitslose Menschen kaum ein finanzielles Polster, auf das sie zurückgreifen können. Daher ist die Planung ihrer Existenzgründung das A und O, um Fördermittel zu bekommen“, sagt Thomas Kretschmer. „Die Förderung ist ein Anschub für den Unternehmensstart“.
Im Auftrag der zuständigen Landesministerien setzt die GFAW mbH - Tochter der Thüringer Aufbaubank - Förderprogramme um, die aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.
Seit 17 Jahren setzt die GFAW arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitische Förderprogramme des Freistaats Thüringen um. Die GFAW berät Antragsteller, prüft deren Anträge, bewilligt und zahlt die Fördergelder aus sowie kontrolliert die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel.
In der GFAW arbeiten 250 Mitarbeiter an vier Standorten: Erfurt, Suhl, Gera, und Nordhausen.
Katja Lutherdt
Pressesprecherin
GFAW mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel: 0361 2223-226
Mobil 0162 2586083
E-Mail: katja.lutherdt(at)gfaw-thueringen.de
Katja Lutherdt
Pressesprecherin
GFAW mbH
Warsbergstraße 1
99092 Erfurt
Tel: 0361 2223-226
Mobil 0162 2586083
E-Mail: katja.lutherdt(at)gfaw-thueringen.de