Die Unternehmenssteuerreform ist beschlossene Sache und wird in der Wirtschaft mit äußerst gemischten Gefühlen aufgenommen. Eine wesentliche Änderung schmerzt jedoch besonders: der Wegfall der degressiven Abschreibungsmöglichkeit.
(firmenpresse) - Ab 01.01.2008 reduzieren sich die Abschreibungsmöglichkeiten auf die Form der linearen Abschreibung. Bisher war es üblich, Wirtschaftsgüter, die für den Betrieb angeschafft oder hergestellt wurden, in fallenden Jahresbeträgen abzuschreiben. Das heißt, zu Beginn der Nutzungsdauer wurde mehr abgeschrieben und damit der Gewinn stärker gedrückt. Dieses Modell bezeichnet man als degressive AfA (Absetzung für Abnutzung). Der Abschreibungsbetrag reduziert sich dann in den folgenden Nutzungsjahren, bis das Niveau des vergleichbaren linearen Abschreibungsbetrages unterschritten wird. Zu diesem Zeitpunkt wurde üblicherweise zum linearen Abschreibungsmodell gewechselt. Dieser Wechsel der Abschreibungsmöglichkeiten war legitim und nutzt den maximalen Steuerspareffekt der Abschreibungen aus.
So leicht wird es den Unternehmen aber im Jahr 2008 nicht mehr gemacht. Zukünftig dürfen neue Wirtschafts- und Investitionsgüter nur noch mit dem linearen AfA-Satz abgeschrieben werden: Dies bedeutet, dass die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gleichmäßig über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Das bedeutet, dass über die gesamte Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes zukünftig mit der linearen Abschreibungsmethode weniger abgeschrieben werden kann als mit der vorher möglichen Kombination beider Methoden. Damit reduziert sich der Gewinn-mindernde Effekt der Abschreibung erheblich.
Als Konsequenz sollten Unternehmen, die in naher Zukunft Neuinvestitionen planen, diese in das Jahr 2007 vorziehen. Dann können für alle diese Anschaffungen noch die degressive Abschreibung von 30 % auf die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Diese Wirtschaftsgüter können dann über den 01.01.2008 hinaus wie bisher degressiv und später linear abgeschrieben werden – der volle Gewinn mindernde Effekt der AfA kann bei schnellem Handeln also noch in Anspruch genommen werden. Neuanschaffungen nach dem 01.01.2008 werden zukünftig dann nur noch linear anhand der gültigen AfA-Tabellen abzuschreiben sein.
Aber auch geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind von der Unternehmenssteuerreform betroffen. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 410,- € konnten bisher in einem Betrag sofort als Aufwand geltend gemacht werden. Nach dem 01.01.2008 entfällt diese Option und auch diese Güter müssen über die Nutzungsdauer linear abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass Unternehmen, die eine Anschaffung derartiger Güter im Jahr 2008 planen, diese schon auf 2007 vorziehen sollten – nur so sichern Sie sich die Möglichkeit, die Anschaffungskosten in diesem Jahr noch in voller Höhe Gewinn mindernd geltend machen zu können.
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