(ots) - Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8.
März widerspricht die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) Bestrebungen des
Bundesrates, in Prostitutionsbetrieben eine Kondompflicht
einzuführen.
Der Bundesrat hat am 11. Februar die Bundesregierung aufgefordert,
Prostitutionsstätten stärker zu reglementieren. Im beschlossenen Text
(Drucksache 314/10) heißt es: "Der Betreiber muss auf die
Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten
Geschlechtsverkehr nicht zulassen."
Hierzu und zu ähnlichen Bestrebungen in der Politik erklärt
DAH-Vorstandsmitglied Sylvia Urban:
"Eine Kondompflicht wäre nur eine Scheinlösung. Die Prävention in
Deutschland ist im europäischen Vergleich so erfolgreich, weil sie
eigenverantwortliches Handeln fördert. Kriminalisierung und
staatliche Repressionen sind kontraproduktiv. Sie würden nur dazu
führen, dass die Frauen sich zurückziehen und für Aufklärung nicht
mehr erreichbar sind. Wer wirklich etwas bewirken will, muss nicht
Gesetze machen, sondern gute Prävention!"
Prävention im Bereich Prostitution muss dabei auch auf die Männer
zielen, die Dienste von Sexarbeiterinnen in Anspruch nehmen: Es sind
die Freier, die Sex ohne Kondom fordern. Sexarbeiterinnen sehen sich
aufgrund des hohen Konkurrenzdrucks im Gewerbe und aufgrund ihrer
finanziellen Situation gezwungen, auf diese Forderungen einzugehen.
"Die vorgeschlagene Kondompflicht weist die Verantwortung vor
allem den Frauen und den Betreibern von Prostitutionsbetrieben zu.
Das geht am Problem vorbei!", sagt Sylvia Urban. Hintergrund: Die
Männer lassen sich in der Regel nur schwer zur Verantwortung ziehen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema und zum Internationalen
Frauentag finden Sie unter www.aidshilfe.de .
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Holger Wicht
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