(ots) - Mensch und Roboter arbeiten Hand in Hand - ohne
Schutzvorrichtungen wie Lichtschranken oder Zäune. Eine Vision, die
verarbeitenden Industrieunternehmen Geld und Platz sparen kann. Doch
was bedeutet das für die Sicherheit der Werker? Die aktuellen Normen
für Industrieroboter regeln bisher nicht ausreichend, wie hoch die
Belastung bei einer möglichen Kollision von Roboter und Mensch sein
darf.
Diese Lücke schließen will Hans Jürgen Ottersbach vom Institut für
Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA).
Er, Mitarbeiter des IFA und des Fachausschusses Maschinenbau,
Fertigungssysteme, Stahlbau haben die Handlungshilfe "Gestaltung von
Arbeitsplätzen mit kollaborierenden Robotern" entwickelt. "Die
Arbeitsschutzproblematik in diesem Punkt ist für den kollaborierenden
Betrieb von Robotern eine ganz neue", sagt Ottersbach im Gespräch mit
Produktion.
Bislang konnten Unternehmen nur Erfahrungswerte aus anderen
Bereichen für ihre Gefährdungsanalyse verwenden. Für das Gesicht wird
in der Handlungshilfe nun eine maximale Quetschkraft von 65 N und ein
maximaler Druck von 20 N/cm2 zugelassen. Wird ein Mensch mit einer
Kraft von 65 N belastet, bedeutet das, dass auf ihn eine
Gewichtskraft eines Eimers mit 6,5 l Wasser lastet. Die
Erträglichkeit der Belastung hängt auch von der Flächengröße ab: Je
kleiner, desto gefährlicher. Werden 65 N über eine Nadelspitze
eingebracht, kann es zum Eindringen in den Körper und zu schweren
Verletzungen kommen. Der Druckgrenzwert von 20 N/cm2 sorgt dafür,
dass die örtliche Belastung z.B. auf einem Wangenknochen eines
Menschen, erträglich bleibt.
Die Handlungshilfe gibt Unternehmen Grenzwerte an die Hand, die
sie bei kollaborierenden Robotern einhalten sollten, wollen sie keine
schwereren Verletzungen ihrer Arbeiter riskieren. Mehr zu dem Thema
lesen Sie bald in der Produktion.
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